FAQ - Häufig gestellte Fragen

Da aktuell noch nicht abzusehen ist, wo die Reise der Energiekosten hin geht und eine technologische Entspannung der Energieproduktion ebenfalls mittelfristig noch nicht in Aussicht steht, lohnt sich eine PV-Anlage bei entsprechenden baulichen Lagebedingungen in jedem Fall.

Energetisch lohnt sich in Deutschland eine Photovoltaikanlage bereits nach einem Jahr. Dann hat die Anlage so viel Energie produziert, wie für die Herstellung aufgewendet werden musste. Wirtschaftlich sieht es etwas anders aus. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle. Der wichtigsten Faktoren sind jedoch wieviel, des eigen produzierten Stroms kann ich selbst nutzen und welchen Aufwand betreibe ich bei der Ausstattung der Anlage (Speicher, Notstrom, Wallbox, Anbindung an Peripherien). Wenn man in dem Fall über die Amortisation von PV-Anlagen nachdenkt, können sich PV-Anlagen nach ca. 6 Jahren bis hin zu 18 Jahren oder mehr amortisiert haben (Standard-Technik). Dabei sind keine Exoten, wie z.B.  Wasserstoffspeicher berücksichtigt, die wirtschaftlich aktuell nicht darstellbar sind.

Die Komponenten für PV-Anlagen unterliegen natürlich je nach Ausstattungsmerkmalen bzw. den eingesetzten Technologien marktüblichen Schwankungen. Darüber hinaus wirken Transportaufwendungen wie auch eine, ggf. kommende Konsolidierung der Branche in die Preisgestaltung der Anbieter hinein. Einige größere Anbieter von PV-Anlagen drücken aktuell die Verkaufspreise, um sich Marktanteile zu sichern. Viele Solateure haben im Zuge der vergangenen internationalen Handelshemmnisse ihre Lager mit PV-Technik gefüllt und versuchen nun dem Kunden ihre Lagerware (nicht mehr ganz aktuelle Technik) verbilligt anzubieten. Daher sind aktuelle Preisangaben allenfalls vage und auch nur in Preisspannen darstellbar.

Um dennoch aktuelle Richtwerte zu nennen:

    • PV-Anlage ohne Speicher                 500 €/kWp bis 1.800 €/kWp
    • PV-Anlage mit Speicher (Standardspeicher) 2100€/kWp bis 2.700 €/kWp

Wallboxen incl. Anschluss (1.200 €/St. bis 3.500 €/St.) und Backuplösungen incl. Einbindung (2.500 € bis 6.000 €) könnten je nach Ausstattung und baulichen Gegebenheiten zum Anlagenpreis noch hinzukommen. Daher ist es für den Laien, selbst unter Einbeziehung (vermeintlich) identischer Technik, nahezu unmöglich einen vernünftigen Preisvergleich verschiedener Anbieter durchzuführen. 

Das kommt sowohl auf die Höhe des eigenen Stromverbrauchs, das Verbrauchsverhalten (wann und wie nutze ich den eigenproduzierten Strom), die baulichen Gegebenheiten, die Produktivität der Anlage als auch auf die Bauart der PV-Anlage an.

Diese Frage ist ohne individuelle Analyse kaum sinnvoll zu beantworten und hängt im Wesentlichen davon ab, welchen Nutzen die PV-Anlage abdecken soll. Darüber hinaus gibt es noch wirtschaftliche-, technologische-, ästhetische und projektbezogene Entscheidungskriterien, die in die Entscheidung für eine bestimmte Anlage einfließen sollten.

PV-Anlagen unterteilen wir konzeptionell in:

    1. Freiflächenanlagen (nur Einspeisung)
    2. Fassadenanlagen (Eigennutzung und Einspeisung)
    3. Dachanlagen (Eigennutzung und Einspeisung)

Die Dachanlagen werden unterschieden in:

    • Aufdachanlagen
    • Indachanlagen
    • PV-Dächer

Darüber hinaus werden noch die Arten der Module, – Wechselrichter – und Speicher unterschieden.

Natürlich sind Garantiezeiten ein wichtiger Aspekt für die Kaufentscheidung. Es sollte jedoch nur ein Teilaspekt sein. Mindestens genauso wichtig sind die Gewährleistungszeiten und die verbaute Technik. Was nutzt mir ein, vom Hersteller garantiertes neues Modul, wenn ich auf den Gerüstgestellungs- und Montagekosten sitzen bleibe, die ein Vielfaches der Modulkosten betragen!

Das ist eine veraltete Theorie und rührt noch aus den Zeiten der polykristallinen Module und der reinen Einspeiseanlagen (max. Ertrag für max. Vergütung).

Da heute im Wesentlichen monokristalline Module verbaut werden und der Stromertrag für den eigenen Haushalt eine übergeordnete Rolle einnimmt, ist eine kombinierte Belegung der Himmelsrichtungen West/Ost/Süd (ggf. sogar Nord) sinnvoll geworden.   

Prinzipiell ja, solange die Dachkonstruktion die zusätzlichen statischen Belastungen einer PV-Anlage aufnehmen kann. Jedoch gibt es im Bereich der Dachhaut z.B. Ziegelarten, die eine Aufdachanlage sehr aufwendig werden lassen können. Z.B. sehen klassische Flachdachziegel, Biberschwanzziegel oder Schieferziegel sehr schön aus und wirken sehr edel, bieten aber wenig Platz für die Aufnahme einer Unterkonstruktion der Module.

Ja, PV-Anlagen (nicht Balkonmodule) unterliegen sowohl Meldevorschriften als auch Bauvorschriften!

Verschattungen spielen für die zu verbauende PV-Technik eine große Rolle (Lichterketten-Effekt). Wir unterscheiden dabei zwischen Eigenverschattungen (eigene bauliche) und Fremdverschattungen (Nachbargebäude, topographische- oder botanische Einflüsse). Diese können anlagenbaulich/ technologisch von einigen Herstellern jedoch z.T. kompensiert werden.

Prinzipiell alle Bereiche, jedoch spielt auch hier die verbaute Technik sowie die Anschlussart (einphasig vs. 3-phasig) eine wesentliche Rolle. An alle e-mobilen Menschen: „Verabschieden Sie sich von der Idee einen Supercharger mit einer Haus-PV-Anlage laden zu können. Das übersteigt die Möglichkeiten einer klassischen PV- Anlage“ 😉

Die Modulleistungen sind in den letzten 20 Jahren gestiegen (30%). Oftmals auch zu Lasten der ebenfalls gestiegenen Modulabmessungen. Dennoch wird weiterhin an der Effizienz (Wirkungsgrad) sowie den Aufnahmeflächen (Bifazialität) von Modulen geforscht. Das heißt ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen.

Hier sind jedoch große Sprünge gerade im Wirkungsgrad rein physikalisch nicht mehr zu erwarten. Aber es ist wie in jeder Wachstumstechnologie: man kann einsteigen oder ewig auf das „bessere“ Modul warten.

Während die Angabe kWp einen theoretischen Leistungswert unter festgelegten Laborbedingungen darstellt ist die kWh eine praktische Ertragsangabe.

Ohne Berücksichtigung äußerer, sehr wichtiger Faktoren oder der Ausrichtung einer PV-Anlage würde bei direkter Sonneneinstrahlung 1 kWp Modulleistung ca. 1.000 kWh Strom im Jahr produzieren.

Der Eigenversorgungsgrad ist bei eigengenutzten PV-Anlagen eine der wichtigsten Kennzahlen und besagt wieviel des eigen produzierten Stroms im eigenen Haushalt genutzt werden kann. Diese Kennzahl wird sowohl durch die Ertragsleistung als auch das Verbrauchsverhalten der Haushalte beeinflusst.

Der Wirkungsgrad von neueren PV-Modulen liegt derzeit zwischen ca. 20 % und ca. 23 % der einfallenden Strahlungsenergie zur abgegebenen elektrischen Energie der Module.

Zusätzlich haben Wechselrichter und Stromspeicher im laufenden Betrieb eigene Energieverbräuche. 

Eine eigene Stromversorgung in Zeiten unklarer Energiepreise und -beschaffung lohnt sich in jedem Fall. Ob sie wirtschaftlich Sinn macht kann nur eine individuelle Betrachtung zeigen.

Die Wahl des richtigen Wechselrichters und somit der Frage nach einphasigem oder dreiphasigem Aufbau der Anlage hängt ganz von den eigenen Bedürfnissen (Nutzungsverhalten) ab. Diese sind vielfältig und umfassen von Anzahl der gleichzeitig genutzten Verbraucher bis zu Anlagenleistung und den Kosten mehrere Bereiche einer sinnvollen Planung.

Vorausschicken muss man, dass standardmäßig PV-Anlagen ohne „Gegenstrom“ aus dem öffentlichen Netz normalerweise nicht laufen!

Notstromlösungen sind, dezidierte Stromkreise, die im Fall einer Netzstörung weiter versorgt werden. Hält die Netzstörung an und der gespeicherte Strom ist aufgebraucht wird kein Strom mehr von der PV zur Verfügung gestellt bis die Netzstörung behoben ist. Ausgenommen Systeme mit schwarzstartfähigen Wechselrichtern.

Ersatzstrom versorgt im Vergleich zum Notstrom den gesamten Haushalt mit verfügbarem Strom (z.B. aus dem Speicher) Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung ist jedoch, dass die Hausstromkreise TN-S-ausgeführt wurden. Getrennte Neutral- und Schutzleiter.

Backup-Boxen oder Netzumschaltboxen trennen im Fall der Netzstörung die Netzseite ab und ermöglicht somit den Weiterbetrieb der PV-Anlage incl. laden des Speichers. Auch bei dauerhaften Netzstörungen ist eine Versorgung des Haushalts mit PV-Strom möglich, solange die PV-Anlage Strom produzieren kann.

Smarthome ist ein nettes Gimmick! Ist das Haus bereits mit einem Smarthome-System ausgestattet, ist es sicherlich kein Problem moderne PV-Anlagen einzubinden und so für eine optimale Nutzung des PV-Stroms zu sorgen. Vorausgesetzt der Solateur verfügt über das Know-How das entsprechende Smarthome-System zu programmieren. Zu dem haben viele PV-Hersteller das Thema aufgegriffen und verfügen über einfache Kommunikationssysteme zwischen (ihren!) Komponenten z.B. Wechselrichter-, Wallbox-,Speichersteuerung oder entsprechende Ausgabestellen (SG Ready oder potentialfreien Kontakt) die eine einfache Kommunikation mit z.B. Wärmepumpen oder Warmwasser-Speichern mit integriertem Heizstab anderer Hersteller herstellen können.

Nein, hier muss im Einzelfall geprüft werden.

Das bezieht sich auf den Wechselrichter der PV-Anlage. Ein Hybrid-Wechselrichter kann sowohl Gleichstrom als auch Wechselstrom verarbeiten und umwandeln. Vorteil eines Hybridsystems ein separater Wechselrichter im Speichersystem kann vermieden werden (Kosten- und Platzeinsparung sowie Effizienzsteigerung). Nachteil ist, wie bei vielen anderen Hybrid-Systemen, ein Ausfall kann immer mehrere Komponenten betreffen.

Ohne Wechselrichter kann der von den Modulen ausgegebene Gleichstrom nicht in das Wechselstromsystem des Hausstroms einfließen.

Die klassische Aufdachanlage bedarf keiner großen Erklärung. So genannte Dachhaken werden von den Sparren durch die Dachhaut (z.B. Ziegel) geführt und halten ein Trägersystem, auf dem die Module geklemmt sind.

Bei der Indachanlage wird die Dachhaut großflächig ausgespart. An deren Stelle wird ein abgedichteter Modulblock gesetzt. Die Ränder der Dachhaut bilden einen Rahmen um die Moduloberfläche. Da Klemmungen entfallen weist die Oberfläche der PV-Module eine einheitliche Oberfläche auf. (optisch sehr ansprechend, der Block hat praktisch keine Leistungsverluste durch konstruktionsbedingte Fugen, Kosten jedoch höher als bei Aufdachanlagen)

Bei Solardächern (Platten oder Solarziegel) sind die Solar- bzw. Anpassmodule die Dachhaut und werden nahezu gleich verbaut, wie eine klassische Dachbelegung (optisch sehr ansprechend, Dachfläche wird optimal genutzt, sehr wirtschaftlich in Verbindung mit geplantem Austausch des Dachstuhles)

Die Speicherkapazität ist abhängig von der direkten Nutzung des Solarstroms im Haushalt und der Größe der Anlage (generierte PV-Leistung). Ist ein Haushalt tagsüber durchgängig in Betrieb (z.B. mittlere PV-Anlagengröße, genügend Stromabnehmer) ist ein Speicher u.U. gar nicht nötig. Ist die PV-Anlage größer und/oder wird ein Haushalt im Wesentlichen abends genutzt ist ein Speicher durchaus sinnvoll.

Dabei sollte bei der Festlegung der Speichergröße (kWh) der PV-produzierte Strom, der im Haushalt direkt verbrauchte Strom und der Strombedarf in den „dunklen Stunden“ des Tages Berücksichtigung finden. Ausgenommen davon ist der Sonderfall „Wasserstoffspeicher“.

Hierbei geht es um die Geschwindigkeit mit der der Speicher geladen werden kann bzw. entladen wird. Unerheblich? … Keines Falls! Das kann darüber entscheiden, ob ich den Strombedarf meiner Luxusküche, für das abendliche 3-Gänge-Menü, komplett aus dem eigenen Stromspeicher bewältigen kann oder ob ich zusätzlich zur Speicherabgabe Strom aus dem Netz benötige oder darüber, wie schnell meinem leeren Speicher wieder Strom zugeführt werden kann.

Mit einer höheren Ladeleistung kann ich u.U. Strom von meinen PV-Modulen nutzen, der bei einer langsameren Ladeleistung ins öffentliche Netz gespeist werden würde.

Bei dieser Frage spielen die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers eine Rolle. Die Auswahl ist reichhaltig. Jeder Speichertyp hat Vor- und Nachteile. Pauschale Aussagen zu treffen ist hier sicherlich nicht möglich. Es gibt Speicher auf Blei-Basis, Lithium-Ionen-Basis mit diversen Mischformen sowie exotische Speicherformen auf Salz- oder Wasserstoffbasis sowie Redox-Flow-Technologie.

Entscheidungskriterien wie: ökologische Verträglichkeit, Ladekapazität, Ladeleistung, Langlebigkeit und Sicherheit wollen abgewogen werden.

Eine PV-Anlage ist in die meisten Hauselektriken problemlos von einer Fachfirma integrierbar. Wie umfangreich die Integration dann ausfällt hängt oftmals vom Alter und Wartungsstand der Hauselektrik ab. Auch die nutzbaren Möglichkeiten einer PV-Anlage können durch die bestehende Hauselektrik eingeschränkt sein. Daher ist eine Beratung im Vorfeld sehr sinnvoll.

Sofern die Hauselektrik den Vorschriften entsprechend verbaut wurde sollte es nur kleinere Umbauten geben. Grundsatz: Umso älter die Bestandselektrik ist desto aufwändiger sind auch die Umbauten. Bei Zählerzusammenlegungen und/oder dem integrieren zusätzlicher Peripherien, wie z.B. Wallboxen oder Stromspeichern sind kleinere Umbauten nicht auszuschließen. Diese betreffen jedoch im Regelfall nur die Zusammenführung der Stromkreise im Zählerkasten. Anders verhält es sich bei Ersatzstromvarianten. In dem Fall sind die Umbauten aufwändiger.

Der Stell- oder Montageplatz für Wechselrichter, Speicher oder, bei Auslagerung der PV-Absicherung ggf. notwendig werdenden zusätzlichen Zählerschranks muss natürlich gegeben sein. „Der Klassiker ist die Auslagerung von Speicher oder Wechselrichter in die unbeheizte Garage, weil da noch Platz ist!“ Hier wird eine seriöse Beratung oder ein Fachunternehmen im Vorfeld der Baumaßnahme immer genaue Absprachen mit dem Kunden treffen.

Theoretisch kann man die Modulmontage (DC) selbst übernehmen, wovon wir jedoch dringend abraten. Spätestens beim statischen Nachweis der Unterkonstruktion geht der Hobbybauer ein hohes Risiko ein. Im Schadenfall wird eine Versicherung immer prüfen, ob Sachkunde beim Erbauer vorlag. Im Bereich der Elektrik ist sogar vorgeschrieben, dass nur ein im Installateurs- Verzeichnis des Netzbetreiber eingetragenes Elektrofachunternehmen den Anschluss der PV-Anlage ans öffentliche Netz vornehmen kann (Zählersetzung). Dieses muss auch haftend für die Elektroinstallation (AC) beim Netzbetreiber unterschreiben.

Die PV-Branche ist ein Wachstumsmarkt, der durch die politischen Vorgaben der letzten Jahre immer noch ungebremst wächst. Solche „heißen“ Märkte locken immer jede Menge unternehmerische Glücksritter an. So dass man im Vorfeld nicht mit Gewissheit sagen kann ob man es mit einem seriösen Verbauunternehmen zu tun hat. Hier hat der Gesetzgeber leider noch keine Vorgaben der Eignung gerade im DC-Bereich vorgegeben. Parallel dazu tummeln sich sehr viele Verkaufsunternehmen in der Branche, die zwar mit dem Slogan „Alles aus einer Hand“ werben jedoch genauer betrachtet ausnahmslos Subunternehmen engagieren, die die Arbeiten dann ausführen. Von einer individuell auf die Kundenwünsche zugeschnitten PV-Anlage möchte ich gar nicht erst sprechen. Da tuen sich sogar die stärksten und vermeintlich qualitativ besten Anbieter von PV-Anlagen schwer. Der unternehmerische Anspruch eines jeden PV-Vertriebs oder Solateurs ist so viel PV-Technik wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Ist ja auch nachvollziehbar. Da hilft nur ein Profi wie viwir Solarberatung, der sich an die Seite des Kunden stellt.

Nutzer die nur über den Anschaffungspreis entscheiden und denen die Anlageneffektivität, der individuelle Nutzen oder der Service egal ist werden von den größeren Unternehmen sicherlich eher angesprochen sein als vom regionalen Solateur.

Dabei ist dennoch zu berücksichtigen „Großunternehmen“ heißt nicht gleichzeitig „guter Preis“! Größere Unternehmen bieten in der Regel standardisierte Lösungen an, die nichts mit den jeweiligen Kundenbedürfnissen oder individuellen Gegebenheiten zu tun haben. Dabei können gerade diese Faktoren darüber entscheiden, ob eine Anlage ihr Invest z.B. in 10 oder erst in 15 Jahren erwirtschaftet. Parallel dazu sind größere Unternehmen oftmals sehr träge, wenn es um Instandsetzungen, Reparaturen oder Anpassungen der Anlage geht. Spätestens nach 6 Monaten mit defekter PV-Anlage (z.B. wegen eines einfachen Austauschteils) platzt den meisten Kunden der Kragen und sie bereuen die Entscheidung für das Großunternehmen. Beim regionalen Solateur ist die Reaktionszeit infolge eines Schadens oft deutlich schneller. Die PV-Anlagen sind in der Regel besser an die individuellen Gegebenheiten des Kunden angepasst aber auch etwas teurer. Sie amortisieren sich jedoch daher oftmals schneller und sind somit wirtschaftlicher. Aber auch beim regionalen Solateur wird mit dem Kunden kaum im Vorfeld über Nutzungsarten, Anforderungen oder technische Möglichkeiten gesprochen. Wenn eine individuelle Beratung stattfindet, ist es im Wesentlichen im Rahmen dessen, was man an Material auf Lager hat oder in welcher Technik das Personal geschult wurde. Zu dem tummeln sich im Bereich der regionalen Solateure eben auch die ganzen Scharlatane, Nepper und Abzocker der Branche. Vorsicht vor vermeintlichen Solateuren, die mit „Alles aus einer Hand“ werben, jedoch praktisch reine Vertriebsgesellschaften sind und ausschließlich mit Subunternehmen arbeiten. Tatsächlich gibt es nur wenige Unternehmen, die sowohl PV-geschultes Dachdeckerfachpersonal als auch für den Anschluss zugelassene Elektromeister unter einem Dach vereinen.

viwir Solarberatung empfiehlt: Stellen Sie sich im Vorfeld der Vertragsschließung einen Berater an die Seite, der Ihnen individuell die Möglichkeiten moderner PV-Anlagen in Verbindung mit Ihren Anforderungen und Wünschen aufzeigt und in der Ausschreibung-/Kaufphase Ihre Interessen vertritt. Das hilft ein wenig die Spreu vom Weizen zu trennen.

  • Eine sinnvolle Planung spielte in der Vergangenheit keine übergeordnete Rolle, da die alten Einspeiseanlagen nur auf Leistung ausgelegt waren und durch die hohen Einspeisesätze, effizient oder nicht, ihr Invest wieder einspielten. Bei den heutigen niedrigen Einspeisesätzen und der Notwendigkeit den Strom selbst zu nutzen ist eine sinnvolle Planung zwingend.

 Größten Fehler bei der Planung einer PV lt. Internet

1)            Belegungsmaße von alten Bauplänen oder Google übernommen

2)            Statische Belastung durch die Anlage nicht berücksichtigt

3)            Bauvorschriften nicht berücksichtigt

4)            Wechselrichter falsch dimensioniert

5)            Verschattungen nicht berücksichtigt

viwir Solarberatung ergänzt noch:

6)            Leistung falsch dimensioniert (oft zu optimistisch dargestellt)

7)            Vermeintliche Wirtschaftlichkeit eines Speichers nicht berücksichtigt (Speicher als Standard im Angebot)

8)            Verbrauchsanalyse nicht berücksichtigt (das Schweißgerät in der Garage)

9)            Zukünftige Verbraucher nicht berücksichtigt (das geplante E-Auto)

10)         Kundenbedürfnisse nicht oder nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten besprochen

11)         Netz/bzw. Einspeiseanfrage nicht vorgenommen

12)         Einbindung von Peripherien nicht berücksichtigt (Bsp. WP, Infrarotheizung, Wallbox, Smart Home)

Das Internet liefert hier eigentlich schon die wichtigsten Antworten.

Größte Fehler bei der Anschaffung einer PV lt. Internet

1)            Verschattungen nicht berücksichtigt

2)            Garantieleistung zu niedrig

3)            Falsche Montage der Module (DC-mechanisch)

4)            Unsachgemäße Verkabelung (AC-elektrisch)

5)            Falsche Wechselrichterleistung

6)            minderwertigen PV-Komponenten verkauft

7)            Bauvorschriften nicht berücksichtigt

viwir Solarberatung ergänzt noch:

8)            Beauftragung eines unzuverlässigen oder unseriösen Verbauers

9)            Isolationsfehler (DC-unsachgemäßes Verlegen und Verbinden der Stringkabel)

10)         Keine behördlichen Genehmigungen oder Meldungen eingeholt bzw. abgegeben

FAQs zur Reklamationsdienstleistung

In modernen PV-Anlagen gibt es oft integrierte Monitoring-Systeme. Diese können durch das Darstellen und Archivieren von Leistungsdaten einen ersten Hinweis liefern ob z.B. eine Anlagenleistung im Verlauf der Zeit abnimmt oder starke Leistungsverluste auftreten. Auch sind in solchen Systemen kleinere Fehleranalysemarker aktiv, die z.B. den punktuellen Ausfall eines Wechselrichters anzeigen. Diese Systeme sind aber nicht in der Lage z.B. einen Diodendefekt im Modul (Leistungsabfall) anzuzeigen. Auch wird man aus den Referenzdaten keinen Hinweis ableiten können, wenn Installationsfehler seit der Inbetriebnahme vorliegen und die Anlage diese als „normal“ akzeptiert hat.

Über dies ist es für einen Laien schwierig selbst bei Fehleranzeigen aus dem Monitoring die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wenn man diesbezüglich Zweifel hat, ist es immer sinnvoll sich Profis an die Seite zu nehmen, die einem nicht vorrangig eine neue Anlage oder Anlagenkomponenten verkaufen möchten.

Wenn ein Monitoringsystem den Fehler nicht definiert, kann man das praktisch nur durch einen Fachmann begutachten lassen. Oft müssen im Ausschlussverfahren die Komponenten geprüft werden. Das kann sich im Bereich der Modulmontage teilweise sehr aufwendig gestallten (In welchem Teil der String- Kabelverbindungen ist denn nun der Isolationsfehler?).

In den meisten Fällen gibt es Gründe für das Ausbleiben des Zählertausches.

Dieser Akt der Inbetriebnahme ist einer zwischen Netzbetreiber und Elektroinstallationsunternehmen. Die Gründe können sowohl auf der einen, wie auch auf der anderen Seite liegen. Man ist dem Treiben als Kunde praktisch ausgeliefert und ist dazu gezwungen, selbst Nachforschungen anzustellen um herauszufinden, welche Seite denn nun die bessere „Ausrede“ hat. Hier ist es sinnvoll, sich einen Profi an die Seite zu stellen, der sich sowohl in den technischen als auch baurechtlich Themen sicher bewegt.

Ja, die Dokumentationsverpflichtung ist in der DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) geregelt und beinhaltet im Wesentlichen die Eckdaten der Anlage sowie das Inbetriebnahmeprotokoll und einen Lageplan. Hier hat die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) offensichtlich nur an behördliche Wünsche gedacht. Eine solche marginale Dokumentation empfehlen wir unseren Kunden nicht. Spätesten, wenn in ein paar Jahren des technischen Fortschritts und der Kunden-gewünschten Anpassungen an diesen, der Elektriker vor dem Zählerschrank steht und diesen etwas hilflos ansieht, kommt die Frage nach entsprechenden Plänen. Gut wer dann eine etwas umfangreichere Dokumentation der PV-Anlage vorlegen kann.

In dem Fall sollte man zwingend einen Profi hinzuziehen. Es handelt sich ja schließlich um einen Leistungsaustausch, der von einer der beiden Seiten, aus irgendwelchen Gründen nicht mehr akzeptiert wird oder nachgegangen werden kann. In solchen Fällen sind Protokollarien einzuhalten, mit denen sich nicht bau- bzw. fachkundige Personen eben auch nicht auskennen. Da hilft auch der Kumpel „Scheidungsanwalt aus dem Golfclub“ nicht weiter. Diese Thematik betrifft viele Spezialbereiche. Selbst Baurechtsanwälte kennen sich in der technischen Ausführung von PV-Anlagen oftmals nur wenig aus und müssen ihre Strategie auf Aussagen von Gutachtern aufbauen.

Da es sich zunächst um einen Verdacht handelt ist eine Prüfung der Anlage durch fachkundiges Personal der erste Schritt. Der bloße Verdacht rechtfertigt keine Mängelbeseitigung. Wenn man nicht direkt einen teuren Gutachter beauftragt, kann das aber eine der möglichen Folge sein. Ergeben sich aus der Prüfung oder Begutachtung Mängel, ist die Vorgehensweise: Mängelrüge, wenn dann nichts passiert ggf. Weitergabe an Juristen. Aber aufgepasst!: Selbst eine Mängelrüge hat Formvorschriften.

Zuerst muss geprüft werden, ob der Solarteur noch in irgendeiner Art Verpflichtung steht um ggf. rechtliche Ansprüche und Maßnahmen abzuleiten. Ist das nicht der Fall, kann jedes Fachunternehmen hinzugezogen werden. Viele Unternehmen gehen jedoch nicht an ein „Fremdgewerk“, da sich dadurch unüberschaubare Haftungsrisiken ergeben können.

Die Lebensdauer ist von vielen Faktoren abhängig. Äußere, physische Umwelteinflüsse (z.B. Wetter), Einflüsse, die aus der Art der Nutzung entstehen (z.B. Ladezyklen des Stromspeichers), wie auch Einflüsse, die sich aus der Konzeption ableiten lassen (z.B. Auslegung/Dimensionierung des Wechselrichters), bedingen die Lebenserwartung von PV-Anlagen. Die Garantiezeiten sind leider auch kein Abbild mehr dafür, mit welcher Lebensdauer zu rechnen ist, da gerade bei den oft angebotenen Garantieverlängerungen ein Austausch von Komponenten bereits einkalkuliert ist. In jedem Fall ergeben sich gerade bei Wechselrichtern und Speichern stärkere Belastungen aus der Nutzung, die beispielsweise die Lebenserwartungen dieser beiden Komponenten im Vergleich zu den Modulen deutlich einschränkt.

Die sich aus den Versicherungsstatistiken ergebenden Schadensarten beinhalten oftmals auch versteckte Baumängel. Hier sind jedoch nicht die offensichtlichen Baumängel erfasst, bei denen die Versicherer den Schutz abgelehnt haben. Dieser Anteil fällt in die Punkte 1) und 2) und dürfte den Anteil dieser beiden Punkte deutlich erhöhen.

 Schadensarten nach Versicherungsstatistik

1)            Brand und Feuer              21%

2)            Sturmschäden                  20%

3)            Blitze/ Überspannung     18%

4)            Auflast Schnee/Wind      11%

5)            Diebstahl                            10%

6)            Hagel                                   3 %

7)            Marderbiss                         2 %

8)            Sonstige                              15 %

Vorausgesetzt die Anlage läuft, wird weiterhin Einspeisevergütung (Anschlussvergütung) durch den Netzbetreiber gezahlt. Dabei müssen die Netzbetreiber den Strom abnehmen. Diese Vergütung soll dem „Jahresmarktwert Solar“ (2023 ca. 7,2 Cent/kWh) angepasst sein, aber höchstens 10 Cent/ kWh betragen. Berücksichtigen muss man jedoch, es ist eine politisch gewollte Regelung, die sich je nach politischer Entscheidungsgewalt auch ändern kann. Eine Prognose für die Zukunft auszustellen ist wie Kaffeesatzlesen. Wenn diese Regelung Bestand hätte, stehen dennoch die Verkaufserlöse in keinem Verhältnis zu den Einkaufskosten des notwendigerweise trotzdem bezogenen und teuer eingekauften Stroms. 

Gerade in diesen Fällen ist eine sorgfältige Planung Voraussetzung für eine Entscheidung eines solchen Projektes. Prinzipiell kann ein Solateur den Umbau vornehmen, jedoch scheuen sich viele Unternehmen vor dieser Arbeit. Der Aufwand und das Risiko der Haftungsübernahme eines Fremdgewerks können hier zum Kostentreiber werden. Die alte Technik lässt sich in den seltensten Fällen unproblematisch mit neuer Technik vereinen. Hier sind der Nutzen und die voraussichtlichen Kosten durch eine genaue Planung abzuwägen. Da ein PV-Anlage nach 20 Jahren ihre Kosten längst erwirtschafte haben sollte, sind die Umbau-/Anpassungskosten mit dem Mehrwehrt in Vergleich zu setzen.

Nicht zwingend! Gerade bei ältere PV-Anlagen mit geringerer Ertragsleistung kann ein Speicher unnötig oder sogar kontraproduktiv sein. Gerade in diesen Fällen sollte eine Nutzungsanalyse im Rahmen einer Planung erstellt werden, um zu sehen ob die technischen Voraussetzungen geeignet und der Aufwand im Verhältnis zu den Kosten gerechtfertigt ist.

Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Bei Defekten oder sehr ineffizient arbeitenden PV-Anlagen mit wenig Output ist es sicherlich sinnvoll (nach Funktionsprüfung), über einen Austausch von Komponenten nachzudenken. Bei (vermeintlich) funktionierenden Anlagenkomponenten kommt es auf den Nutzen (was soll verbessert werden?), die Nutzungsart (veränderte Nutzungsbedingungen) und die Kompatibilität (verbaute Technik) an.

Da nach 20 Jahren festgelegter Einspeisevergütung ohnehin eine neue vertragliche Situation im Raum steht (Jahresmarktwert) und die bestehende Anlage rein ertragstechnisch mit der Leistung modernen Anlagen nicht im Ansatz mithalten kann, wäre das ein guter Zeitpunkt über eine neue PV-Anlage nachzudenken. In den letzten 2 Jahrzehnten hat die Flächenleistung von Modulen um ca. 22 % zugenommen. Parallel dazu sind die hohen Einspeisevergütungen von (2004) 57,4 Cent/kWh bis (2024) 8,2 Cent/kWh gesunken. Eine positive Änderung ist für die Zukunft nicht zu erwarten.

Dafür ist die Eigennutzung von PV-Anlagen ein interessanter Anreiz.

Bei bereits bestehenden älteren Anlagen in Eigennutzung gilt es, individuell eine Berechnung durchzuführen, ob die Bestandsanlage abgeschrieben ist und in welchem zeitlichen Raum eine Amortisation einer Neuanlage stattfinden kann.

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