Ü20 Photovoltaikanlagen (Ü20 PV)

Wenn Ihre Photovoltaikanlage bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurde, endete die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 31. Dezember 2020. Sie erhalten für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe.

Was tun bei einer alten (ü20) Photovoltaikanlage?

Der Gesetzgeber hat aber noch Ende 2020 eine befristete Anschlussregelung für diese Anlagen beschlossen. Demnach dürfen Sie als Betreiber weiterhin Ihren Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den „Jahresmarktwert Solar“. Die Regelung ist allerdings zunächst befristet bis Ende 2027 und wurde in der Höhe der Rückvergütung gedeckelt.

Die „viwir solarberater“ geben Ihnen durch einen Technik- und Wirtschaftlichkeitscheck eine erste Übersicht der aktuellen Situation. Auf der Grundlage der erhobenen Daten konzipieren die „viwir solarberater“ mögliche Szenarien der zukünftigen Nutzung ihrer Photovoltaikanlage, vergleichen die Investitionen, Berechnen die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Szenarien, inklusive Amortisierung Ihrer Investition. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie die Hilfestellung zur richtigen Entscheidung und einen Fahrplan, wie dieser am besten umgesetzt werden kann. 

Sie möchten noch mehr zu diesem Thema erfahren? 

In unseren Blogartikel erfahren Sie noch mehr hierzu!

Wir helfen!

Sie möchten uns direkt zu Ihrer Ü20 Photovoltaikanlage kontaktieren?

Wir sollten uns kennenlernen,

denn Sie haben mehrere Fragen mit JA beantwortet!

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir kontaktieren Sie zeitnah.



Mach's mit viwir.