Wie schützt man sich vor Abzocke bei Solaranlagen?

Der Schaden ist immens und die Frustration noch größer: Wie schützt man sich vor einer Abzocke bei Solaranlagen?

So titelte vor kurzem Report Mainz in einem ARD- Beitrag über unseriöse Firmen und geprellte Kunden.

Getrieben von der Politik ihre ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, wurde in Deutschland einen Solarrausch ausgelöst.

Pro Jahr gründen sich Tausende von Solarfachbetriebe neu, um an dem Boom schnell mitzuverdienen. Nur eine kleine Delle im Auftragsboom, wie zuletzt im 4. Quartal 2023, führte zu überraschenden Firmenpleiten. Leidtragend sind oft die Kunden, die auf halbfertige Photovoltaikanalgen sitzen bleiben.

Gut gemeinte Tipps bei der Auswahl des Solarteurs helfen nur bedingt, sich vor den Risiken einer Pleite zu schützen. Klar geben Google Bewertungen, Erfahrungsberichte und ein Blick in den Bundesanzeiger wertvolle Hinweise, wie Ihr zukünftiger Solarfachbetrieb im Markt agiert und aufgestellt ist, aber es ist keine Sicherheit. Unsere Erfahrungen sind, dass nur mit einem gut ausverhandelten Kaufvertrag ihr Vermögen einigermaßen vor Verlust gesichert ist.

Worauf zu achten ist, damit Sie in keine Abzocke-Falle geraten:

Hierbei sind immer die gleichen Themen zu verhandeln:

1. Vorauszahlung

2. Eigentumsvorbehalt

3. Termingestaltung zur Montage der PV- Anlage

4. Kündigung des Kaufvertrags

Da heute Vorauszahlungen üblich sind, die Beträge oft in die 10 Tausende Euro gehen, sollten diese unbedingt abgesichert werden. Wir erleben in unserer Beratung, dass die Kunden im guten Glauben, ohne Vorbedingungen die Summe an dem Fachbetrieb überweisen. Im Falle einer Insolvenz ist das Geld weg.

Die viwir Solarberater empfehlen eine nachweisliche Zweckgebundenheit für die zu installierende Photovoltaikanlage auszuhandeln, das Geld auf ein neutralüberwachtes Konto zu überweisen, und die Auszahlungsmodalitäten, wie z.B. Baufortschritt festzulegen. Damit eine solche Klausel die volle Wirkung entfalten kann, empfehlen die viwir Solarberater gleichzeitig feste Montagetermine zu vereinbaren. Gerne formulieren die Solarfachfirmen ein Eigentumsvorbehalt, bis zur Fertigstellung und Gesamtabnahme der Photovoltaikanlage. Im Falle einer Insolvenz, wird es zu keinem Eigentumsübergang durch eine Gesamtabnahme mehr kommen können. Der Kunde hat angezahlt, die Anlage wurde zum Teil montiert und trotzdem gehört sie weiterhin dem in der Insolvenz steckenden Solarbetrieb.

Dies ist eine verheerende Situation für den Kunden und gilt es vorab vertraglich zu vermeiden. Oft laufen die Kündigungsmodalitäten im Falle einer Insolvenz gegen die Interessen der Kunden. Beispiel: Der Kunde hat eine Solaranlage angezahlt, die Montage der Module hat stattgefunden, die Elektroinstallation, inklusive Speicher ist noch nicht vollbracht. Jetzt rutscht der Solarteur in die Insolvenz.

Der Kunde hat kein Zugriff auf sein eingezahltes Geld, er kann die Anlage nicht fertigbauen lassen, da die montierten Module (obwohl gezahlt) nicht sein Eigentum sind. Der Kunde hat aber auch nicht die Möglichkeit den Vertrag einfach zu kündigen, da seine Kündigungsklausel dies nicht zulässt. Wieder steckt der Kunde in einer für Ihn vermögensbedrohenden Situation. Die viwir Solarberater haben sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Kunden bei der Aushandlung von fairen Vertragskonditionen zu helfen.

Laut Ulli Lehmann, Geschäftsführer der viwir Solarberater, leisten die viwir Solarberater keine Rechtsberatung, sondern erarbeiten gemeinsam mit ihren Kunden eine optimale Verhandlungsstrategie zum Kauf einer Photovoltaikanlage.

Wollen Sie mehr zu diesem Thema wissen klicken Sie hier: HIER KLICKEN oder schreiben sie uns eine E-Mail: info@viwir.de

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