Grafik PV Module

Montage von Photovoltaikmodulen

Normgerechte Montage von Photovoltaikmodulen

In unserem Beitrag am 12. März haben wir „PV- Analgen selber bauen“, thematisiert. Dieses Thema hat bei Ihnen großes Interesse geweckt, so dass wir beschlossen haben, nochmals detaillierter darauf einzugehen. Besonders zu dem Thema Haftung und normgerechte Montage von Photovoltaikmodulen wurden uns viele Fragen gestellt.

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Die Schlüsselworte sind Standsicherheit und Verantwortlichkeit. Generell ist der Bauherr für die Standsicherheit des Gebäudes und der PV- Anlage verantwortlich, insbesondere wenn er die PV- Anlage selbst errichtet. In der Beauftragung eines Fachunternehmens wird im Werksvertrag die Verantwortlichkeit für die Standsicherheit an das Fachunternehmen zum Teil übertragen.

Das heißt: Der Installateur ist im Auftrag des Bauherrn in der Verantwortung mit geeigneten Produkten, die PV-Anlage so auf dem Gebäude (dem Untergrund) zu errichten, dass die PV- Anlage standsicher ist und das Gebäude standsicher bleibt. (Bauordnung §12 Standsicherheit). Was aber nicht bedeutet, dass der Bauherr generell aus der Verantwortung entlasten ist.

Was bedeutet Standsicherheit bei PV Anlagen?

▪ Das Erfordernis der Standsicherheit galt vor und gilt nach der Errichtung der PV-Anlage. Das Gebäude muss die maßgeblichen Lasten aufnehmen können.

▪ Maßgebliche Lasten: Gemeinsame Berücksichtigung von Nutzlast, Windlast, Schneelast, Eigenlast, Lastkombinationen zuzüglich Sicherheitszuschläge entsprechend Eurocode 1 (DIN 1055) „Einwirkungen auf Tragwerke“.

 

Empfehlung für die Standsicherheit Unterkonstruktion

In der Praxis unterstützt der Hersteller der Unterkonstruktion (UK) beim Standsicherheitsnachweis z.B. über eine sogenannte Systemstatik. Wenn die Voraussetzungen der Berechnungen (Herstellerangaben) eingehalten werden, so ist auch die Standsicherheit eingehalten.

Baugenehmigungspflichtige PV- Anlagen

Wenn für die geplante Errichtung der PV-Anlage eines Gebäudes eine Baugenehmigung (z.B. Denkmal geschütztes Gebäude) erforderlich sein sollte, dann ist bereits in der Antragsphase ein förmlicher Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker zu erbringen, dieser muss schriftlich vorliegen.

Wie Sie sehen: “Einfach mal die Module aufs Dach zimmern, geht nicht!“

Letztendlich steht der Bauherr durch die Verkehrssicherungspflicht bei Schäden immer in der Haftung, insbesondere bei einer eigen errichteten PV-Anlage.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihre PV- Anlage selbst zu installieren, benötigen planerische Hilfe gemäß der DIN, VDE und gesetzlichen Vorschriften, kontaktieren Sie uns unter info@viwir.de oder nutzen das Kontaktformular auf unserer Webseite unter www.viwir.de

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