Garantie bei Photovoltaikanlagen

Wie lange ist die gesetzliche Garantie bei Photovoltaikanlagen?

Die Frage, nach welcher Zeit Ansprüche wegen Mängeln, an auf Dächern installierten Photovoltaikanlagen verjähren, ist seit Jahren Gegenstand verschiedener Entscheidungen von Oberlandesgerichten und letztlich auch des Bundesgerichtshofs.

Hilfe finden wir im BGB.

§ 438 Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in §437 Nr.1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

a) in 30 Jahren, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder

b) in einem sonstigen Recht, das Grundbuch eingetragen ist, besteht

(2) in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
(3) im Übrigen 2 Jahre.

(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

Dreh- und Angelpunkt für die Antwort ist, ob eine Aufdachanlage ein Bauwerk oder einen Teil eines Bauwerks darstellt und deren üblichen Verwendung dem Bauwerk dient.

Danach richtet sich die Länge der Verjährungszeit. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gilt die fünfjährige Verjährungsfrist bei Bauwerken, wenn das Werk, konkret die Photovoltaikanlage, in das Gebäude eingefügt wird und dem Zweck des Gebäudes dient. Das Merkmal eines festen Einbaus in das Gebäude kann dabei noch relativ leicht festgestellt werden; dagegen ist die Zweckdienlichkeit viel schwieriger zu beurteilen.

Im konkreten Fall wurde eine PV- Aufdachanlage deren Stromerzeugung zum Eigenbedarf der Tennishalle gebaut wurde, mit einer fünfjährigen Gewährleistung als rechtens entschieden. Zur Begründung urteilte der Senat, dass einerseits die Photovoltaikanlage in dem Charakter der Montage als eine technische Baueinheit mit dem Gebäude zu sehen ist, anderseits die Nutzung des Eigenstrombedarfs als übliche Verwendungsweise für das Gebäude zu behandeln ist.

Wie sieht ein Photovoltaik Garantiefall in der Praxis aus?

Anders sieht es bei einem Landwirt aus Passau aus. Dessen Photovoltaikanlage mit der üblichen Unterkonstruktion aufs Dach seiner Scheune montiert wurde und der erzeugte Strom nicht selbst genutzt, sondern an einen Stromanbieter verkauft wurde. Hier urteilte der Senat, dass nur eine Gewährleistung von 2 Jahren angewendet muss.

Begründung: Der Verkauf des Stromertrags ist eine gewerbliche Tätigkeit die in keiner üblichen Verwendung mit dem Gebäude steht.

Eindeutig ist der Fall bei den sogenannten Sonnendächern, deren Module die Dachhaut ersetzen (Dachziegel) und damit rechtlich dem Anspruch des § 438 BGB als Gebäudeteil angesehen wird. Hier greifen außerdem die Regelungen des Werkvertrags § 634a mit einer fünfjährigen Verjährung der Mängelbeseitigung.

 

Auf was man bei Garantieangeboten achten sollte, thematisieren wir in einer unserer nächsten Artikel. Bitte Folgen!

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Individuelle Planung oder doch nur Verkauf?! – Photovoltaikanlagen auf dem Markt

Die richtige Planung einer Photovoltaikanlage: Individuell oder einfacher Verkauf?

„Euch hätte ich früher kennenlernen müssen! Dann wäre mir viel Ärger erspart geblieben“.

 Den Satz hören wir zwischenzeitlich fast täglich von unseren Kunden. Meist werden wir zu spät gerufen und können nur noch lindern, statt optimieren. 

Individuelle Planung oder doch nur Verkauf?! Wie plant man eine Photovoltaikanlage richtig?

Viele Solarteure und Solarvertriebsunternehmen haben erkannt, dass die unpersönliche Ansprache der immer anspruchsvoller werdenden Kundschaft nicht mehr den gewünschten Verkaufserfolg beschert. Die Kundschaft versteht zunehmend, dass es in der Solar- Standartkonzepte oft ineffektiv somit unwirtschaftlich sind.

Daher trifft man immer öfter in Werbeaussagen auf Schlagworte wie: „individuell angepasst“, „bedürfnisorientierte“ Konzeption, auf Anforderungen „zugeschnitten“, „effektiv“ oder sogar „detailliert geplant“.

Die Umsetzung lässt jedoch die geköderte Kundschaft im Regelfall mindestens mit einer Ernüchterung, wenn nicht sogar mit einer Enttäuschung zurück.

Nicht verwunderlich, ist doch der Zweck der Unternehmen so viel wie möglich an PV-Technik zu verkaufen.

Derzeitiger Standard ist, dass ein „Verkaufsberater“ oder „Solarberater“ (beide Berufsbezeichnungen sind nicht geschützt) den persönlichen Erstkontakt zum Kunden aufnimmt. Dabei werden im günstigen Fall Verbrauchsdaten des Haushalts erfasst sowie ein paar Fotos vom Zählerkasten und dem Dach gemacht. Vielleicht gibt es noch einen Drohnenflug, um ein paar Detailfotos vom Dach zu machen.

Ein wenig Fachsimpelei sowie das Versprechen alle Wünsche des Kunden umzusetzen und dann wird auch schon auf die Unterschrift zur Kaufabsicht mit Widerrufsrecht gedrängt. Dabei werden oftmals schon Leistungsparameter der Anlage schriftlich fixiert (ohne Planung).

Nach der Unterschrift wird dann in die „Planungsphase“ eingetreten.

Wer jedoch denkt, dass nun nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten zukunftsorientiert geplant wird, sieht sich im Regelfall getäuscht. Diese Planungsphase ist in der Realität dazu gedacht eine grobe Modulauslegung des Daches zu erstellen, Verbau Teams zu disponieren sowie Material zu bestellen. Schließlich ist der Vertrag schon unterschrieben und die Widerspruchsfrist verstrichen.

Mit einer Planung im Vorfeld eines Vertragsabschlusses hat das wenig bis gar nichts zu tun. In den meisten Fällen werden weder wirtschaftliche-, zukunftsorientierte- noch technische Gesichtspunkte, mit dem Kunden besprochen, die in eine Planung einfließen müssen und somit natürlich auch die Kaufentscheidung beeinflussen. Zudem sind viele Solarteure an bestimmte PV-Hersteller gebunden und daher technisch gar nicht in der Lage auf individuelle Kundenbedürfnisse einzugehen.

Zusammenfassend können wir feststellen, dass eine wirtschaftliche und technisch individuelle Planung weder von Solarteuren noch von Solarvertriebsunternehmen erwünscht bzw. gewollt ist. Sie widerspricht einfach dem Konzept des schnellen Verkaufsabschlusses.

Unsere Leistung

Die Solarberater von viwir consulting beraten Sie individuell und zukunftsorientiert sowie abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf und die technischen sowie baulichen Möglichkeiten der Immobilie. Wir besprechen im Vorfeld der Kaufentscheidung alle Möglichkeiten und kritischen Pfade einer möglichen Anschaffung.

Die viwir Solarberater vergleichen die Angebote, verhandeln faire Verträge aus und wenn gewünscht überwachen die Montage der Photovoltaikanlage bis zur Inbetriebnahme.

Benötigen Sie mehr Informationen, gerne HIER

oder kontaktieren Sie uns über info@viwir.de oder www.viwir.de

Kalkulation einer Photovoltaikanlage

Wie kalkuliert man eine Photovoltaikanlage? Welche Kosten kommen auf mich zu und welche Faktoren spielen eine wichtige Rolle?

Zunächst sei gesagt, dass es sich bei der Kalkulation einer PV- Anlage immer um eine Prognose in die Zukunft handelt. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es wichtig im Detail die Parameter einer seriösen Kalkulation anzuwenden.

Mensch glücklick Geld

Wir empfehlen ein 3- stufiges Verfahren:

  1. Stufe Ertragsprognose der geplanten Photovoltaikanlage
  2. Stufe Cashflow Darstellung
  3. Stufe Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

Da die Ertragsprognose einer PV- Anlage immer von den Sonnenstunden abhängig ist, empfehlen wir eine Sicherheitstoleranz von 15% der regionalen Sonnenstundenermittlung in Abzug zu bringen.

Beispiel: statt 1000 Sonnenstunden nur 850 Sonnenstunden in die Kalkulation einzusetzen. Hierzu kommen noch Eigenverbrauch der Anlage, Verschattungspotenzial, Nutzungsververhalten, topographische und bauliche Gegebenheiten, die den Ertrag mindern.

Beispiel:

Im zweiten Stepp ermitteln wir den jährlichen Cashflow,

in dem wir die Erträge der PV- Anlage jährlich von der Investition in Abzug bringen. Sollten durch ein Darlehen Kosten durch den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) anfallen, sind diese mit einzubeziehen. In unserem Falle amortisiert sich die PV- Anlage nach 13 Jahren.

Im letzten Stepp wird die Wirtschaftlichkeit, quasi die Verzinsung ihrer Investition ermittelt sowie die zukünftigen Stromkosten pro kWh des PV- Stroms.

Beispiel:

Wirtschaftlichkeitsberechnung
Wirtschaftlichkeitsberechnung

Bei unserem Beispiel würden die viwir Solarberater versuchen, durch optimieren des Ertrags und geschickter Preisverhandlungen auf eine jährlichen Verzinsung von 6% zu kommen.

In unserer Kalkulation ist nicht auf die zukünftigen Preisentwicklungen berücksichtigt. Übrigens, unsere Berechnungen sind bankensicher und werden gerne als Basis zur Kreditanfrage genutzt.

Sollten Sie sich auch mit dem Gedanken befassen, sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, unterstützen wir Sie gerne in Ihrem Vorhaben.

 

Mehr unter viwir.de oder schreiben Sie uns über info@viwir.de

Montage von Photovoltaikmodulen

Normgerechte Montage von Photovoltaikmodulen

In unserem Beitrag am 12. März haben wir „PV- Analgen selber bauen“, thematisiert. Dieses Thema hat bei Ihnen großes Interesse geweckt, so dass wir beschlossen haben, nochmals detaillierter darauf einzugehen. Besonders zu dem Thema Haftung und normgerechte Montage von Photovoltaikmodulen wurden uns viele Fragen gestellt.

Grafik PV Module
Grafik PV Module

Die Schlüsselworte sind Standsicherheit und Verantwortlichkeit. Generell ist der Bauherr für die Standsicherheit des Gebäudes und der PV- Anlage verantwortlich, insbesondere wenn er die PV- Anlage selbst errichtet. In der Beauftragung eines Fachunternehmens wird im Werksvertrag die Verantwortlichkeit für die Standsicherheit an das Fachunternehmen zum Teil übertragen.

Das heißt: Der Installateur ist im Auftrag des Bauherrn in der Verantwortung mit geeigneten Produkten, die PV-Anlage so auf dem Gebäude (dem Untergrund) zu errichten, dass die PV- Anlage standsicher ist und das Gebäude standsicher bleibt. (Bauordnung §12 Standsicherheit). Was aber nicht bedeutet, dass der Bauherr generell aus der Verantwortung entlasten ist.

Was bedeutet Standsicherheit bei PV Anlagen?

▪ Das Erfordernis der Standsicherheit galt vor und gilt nach der Errichtung der PV-Anlage. Das Gebäude muss die maßgeblichen Lasten aufnehmen können.

▪ Maßgebliche Lasten: Gemeinsame Berücksichtigung von Nutzlast, Windlast, Schneelast, Eigenlast, Lastkombinationen zuzüglich Sicherheitszuschläge entsprechend Eurocode 1 (DIN 1055) „Einwirkungen auf Tragwerke“.

 

Empfehlung für die Standsicherheit Unterkonstruktion

In der Praxis unterstützt der Hersteller der Unterkonstruktion (UK) beim Standsicherheitsnachweis z.B. über eine sogenannte Systemstatik. Wenn die Voraussetzungen der Berechnungen (Herstellerangaben) eingehalten werden, so ist auch die Standsicherheit eingehalten.

Baugenehmigungspflichtige PV- Anlagen

Wenn für die geplante Errichtung der PV-Anlage eines Gebäudes eine Baugenehmigung (z.B. Denkmal geschütztes Gebäude) erforderlich sein sollte, dann ist bereits in der Antragsphase ein förmlicher Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker zu erbringen, dieser muss schriftlich vorliegen.

Wie Sie sehen: “Einfach mal die Module aufs Dach zimmern, geht nicht!“

Letztendlich steht der Bauherr durch die Verkehrssicherungspflicht bei Schäden immer in der Haftung, insbesondere bei einer eigen errichteten PV-Anlage.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihre PV- Anlage selbst zu installieren, benötigen planerische Hilfe gemäß der DIN, VDE und gesetzlichen Vorschriften, kontaktieren Sie uns unter info@viwir.de oder nutzen das Kontaktformular auf unserer Webseite unter www.viwir.de

Recycling von PV-Modulen

Recycling von Photovoltaik-Modulen, was steckt dahinter und welche Varianten gibt es?

Dies ist doch ein schöner Anlass sich ein paar Gedanken über das Recycling von Photovoltaikmodulen zu machen.

PV Module Recycling

Die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) schätzt, dass weltweit bis 2030 mindestens 1,7 Millionen Tonnen Altmodule anfallen werden, zwanzig Jahre später 60 Millionen Tonnen – und das ist das zurückhaltende Szenario. Sollten viele Module weniger als 30 Jahre gebraucht werden, müssten 2030 bereits 8 Millionen Tonnen entsorgt werden.
In der EU müssen alte PV-Module geprüft und wiederverwendet oder recycelt werden.
Privatpersonen in Deutschland können Module kostenfrei beim Recyclinghof abgeben. Die Hersteller bezahlen dann das Recycling.
Seit Februar 2014 müssen in der EU nach den WEEE- Richtlinien 85 Prozent des Modulgewichts recycelt werden. Diese Quote wird mit Aluminium und Glas bereits erfüllt, aber auch das restliche Material sollte aus ökologischen Gründen wiederverwertet werden. Die meisten Solarmodule bestehen zwar aus Rohstoffen, die laut Umweltbundesamt nicht knapp sind, allerdings ist deren Gewinnung energieintensiv.

Die Materialzusammensetzung eines Photovoltaikmoduls besteht je nach Qualität bis zu ca. 70% aus Glas, ca. 15% Aluminium, bis zu 10% aus Kunststoff, bis zu 4% aus Silikon und bis zu einem Prozent aus Silber.

Bekannte Rohstoffe in PV-Modulen

PV-Module enthalten nahezu keine Materialien, deren Behandlung in der Recyclingwirtschaft unbekannt oder problematisch wären. Der Hauptbestandteil ist das Glas zum Schutz der Solarzellen. Glas wird heute in erheblichem Umfang wiederverwertet.

75 % des Materials, aus dem neues Glas hergestellt wird, stammt aus dem Recycling von Altglas.

In Bezug auf das Recycling der metallischen Rohstoffe ist z.B. das seltene Metall Indium interessant: Schon heute übersteigt die Menge des aus Recycling gewonnenen Indiums die Menge des neu abgebauten.

Silizium wird in Schmelz-Reduktionsöfen mit etwa 2.300 Grad Celsius aus Quarzsand gewonnen – der CO2-Fußabdruck ist dementsprechend hoch. Im Fraunhofer-Center in Halle wird Silizium recycelt und somit der Fußabdruck verkleinert.

„Wir gehen aktuell von ungefähr 20 Kilogramm CO2 pro Kilogramm hochreines Silizium aus“, sagt Peter Dold vom Fraunhofer-Center.

Jobmotor Recycling der PV- Module 

Klar ist: Der Markt für industrietaugliche PV-Recyclingverfahren wird wachsen. Laut einer IRENA-Prognose haben die technisch verwertbaren Rohstoffe aus PV-Paneelen bis 2030 einen Wert von bis zu 450 Millionen US-Dollar. Bis 2050 könnte der Wert auf 15 Milliarden US-Dollar steigen. Zudem werden durch das PV-Recycling neue Industriezweige und Arbeitsplätze entstehen.

Zu dem Thema recyceln der elektrischen Komponenten wie Batterien und Wechselrichtern, werden wir in den kommenden Tagen einen separaten Content verfassen. Daher freut es uns, dass die PV- Interessierten zwischenzeitlich zu treuen Lesern geworden sind. Schön wäre es, unseren Accounts bei LinkedIn, Xing, Facebook, Instagram zu folgen.

Danke für Ihr Interesse und Engagement.

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Photovoltaikanlage kaufen?

Kauf einer Photovoltaikanlage:

Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden!

Konzeption und Planung (Kauf einer Photovoltaikanlage)

Viele Hausbesitzer verlassen sich auf die Google Vorschläge und deren Angebote.

Hierbei kann man viele Tausende Euro zu viel ausgeben, obwohl es im ersten Blick als ein günstiges Angebot erscheint. Dabei geht es nicht nur um die zu teure Anschaffung einer PV-Anlage, auch falsche Konzeption und Planung gehen zu Lasten der Effizienz und damit der Wirtschaftlichkeit in den kommenden 20 bis 30 Jahren.

Fachleute proklamieren, dass die Hausbesitzer unbedingt die Angebote vergleichen sollen. In der Praxis stellt sich die Frage: „Kann das überhaupt ein Hausbesitzer, der nicht vom Fach ist?“   Klare Antwort: „Nein“

In aller Regelmäßigkeit werden im übertragenen Sinne Äpfel mit Birnen verglichen, ohne in die technischen Details der Angebote einzusteigen.

Photovoltaik- sind hochkomplexe Anlagen, die individuell konzipiert und geplant werden müssen. Dies erhalten Sie nicht über Google und Co im Internet.

 

Beispiel aus der Praxis für die Ertragsberechnung:

Sie benötigen: 12.000 kWh pro Jahr

Globaleinstrahlung Standort: 1.090 kWh pro qm

Umrechnung auf Modulebene: 1.200 kWh pro qm

Modulleistung 0,4 kW/h: 30 Module

Ausschlaggebend für die tatsächliche Leistung ist aber der Anlagenwirkungsgrad, sogn. Perfomance Ratio. Diese berücksichtig folgende tatsächliche Bedingungen:

Tatsächlich kommen wir in unserem Fall auf einen Wert von 926 kWh/qm, was für die PV- Anlage einen Leistungsverlust von 23% bedeutet. In Folge der falschen Ertragsberechnung könnte der Wechselrichter und der Batteriespeicher zu groß ausgelegt sein, was wiederum die Wirtschaftlichkeit der PV- Anlage verschlechtert und die Anschaffungskosten unnötig erhöht.

 Alternativ um die 12.000 kW/h zu erzeugen, benötigen Sie 39 PV- Module statt die geplanten 30 PV- Module.

 Das ist nur einer der vielen Möglichkeiten, der falschen Konzeption und Planung einer Photovoltaikanlage.

Die Solarberater von viwir Consulting beraten Sie individuell, abgestimmt auf Ihren tatsächlichen Bedarf und den Möglichkeiten der Immobilie und damit verbundenen Eigenheiten.

Wir berechnen alle sich zeigenden Abweichungen mit dem Ziel einer optimalen Auslegung Ihrer Photovoltaikanlage.

Die viwir Solarberater vergleichen die Angebote, verhandeln faire Verträge aus und wenn gewünscht überwachen die Montage der Photovoltaikanlage bis zur Inbetriebnahme.

 

Mehr Informationen finden Sie HIER

oder kontaktieren Sie uns über info@viwir.de oder www.viwir.de

Smart Meter – der digitale Stromzähler

 

 

Fachleute sprechen von einer längst überfälligen Technik zur Flexibilisierung des Strommarkts. Auf der einen Seite steht das analoge starre Stromnetz, auf der anderen Seite die Erzeuger von regenerativem Strom, wie Windkraft und Photovoltaik, die sehr wetterabhängig und damit volatil Strom erzeugen.

Da unserer Stromnetzte analog nur für den Empfang und Abgabe von Strom gebaut sind, verpuffen viel dynamische Vorgänge und kosten der Volkswirtschaft jährlich Milliarden an Euro.

Stellen wir uns einen sonnigen Tag mit leichtem kontinuierlich wehendem warmem Südwestwind vor. Neben dem angenehmen Lebensgefühl entwickelt sich im Laufe des Tages eine riesige Geldvernichtungssituation bei den Stromerzeugern und Netzbetreibern. Es wird zu viel regenerativer Strom dezentral erzeugt, der nicht verbraucht werden kann und das Versorgungsnetz an die Kapazitätsgrenze bringt. Um das Stromnetz vor einer Überlastung zu schützen, werden komplette Windparks abgeschaltet und die Einspeisung des Solarstrom gedrosselt. Gleichzeitig fallen durch das Überangebot die Strompreise bis in den Minusbereich. Oft ist es billiger für den abgebenden Strom zu zahlen, statt Kraftwerke abzuschalten.

Und jetzt stellen Sie sich einen nebligen, kalten windstillen Tag vor. Es wird wenig regenerativer Strom erzeugt, aber viel Strom verbraucht. Die herkömmlichen Kraftwerke laufen auf Volllast und es muss noch teuer Strom zugekauft werden. Die Nachfrage steigt und die Preise steigen überproportional. Diese Situationen gilt es zukünftig zu vermeiden.

….und jetzt kommt der Smart Meter ins Spiel!

Über ein spezielles Gateway kann der Smart Meter die dynamischen Preisschwankungen auslesen und für den Verbraucher nutzbar machen. Im Regelfall stehen die Produktionskapazität und die damit verbundenen Preise durch den Wetterbericht für den kommenden Tag fest.

Übrigens, dies ist nichts Neues!

Als zusätzlicher Service zum Wetterbericht werden in den skandinavischen Ländern die Strompreise für den kommenden Tag mit angezeigt.

Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

Über eine technische Einheit, die sogenannte Steuerbox, können Wärmepumpen, Waschmaschinen, Wallbox für E- Auto sogar die E-Speicher so programmiert werden, dass diese in der Niedrigstromphase laufen und den billigen Strom nutzen.

Besitzen Sie eine Photovoltaikanlage schaltet die Anlage bei der Hochpreisphase auf den eigen produzierten Strom um. Somit steht dem Verbraucher immer die günstigste Strombeschaffung zur Verfügung.

Was wiederum den Netzbetreibern und Stromproduzenten nutzt. In der Überproduktionsphase nutzen die Stromanbieter den Billigstrom und entlasten mit ihrem höheren Bedarf die Netze. In der Niedrigproduktionsphase fällt der Stromverbrauch. Zukünftig werden somit Abschaltungen oder Zukauf von Strom erheblich reduziert.

Der Gesetzgeber hat in dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen, dass bis 2032 flächendeckend die Smart Meter eingesetzt werden.

Ab 2025 sind Haushalte mit folgenden Bedingungen verpflichtete auf die digitale Smart Meter Technologie umzustellen:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh
  • Haushalte mit einer Photovoltaikanlage die mehr als 7.000 kWh im Jahr produzieren
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung

Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren, schreiben Sie uns eine Mail unter info@viwir.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf unserer Webseite www.viwir.de.

Wie wichtig sind die Gewährleistungszeiten bei Photovoltaikanlagen?

Weltraumtechnik auf dem eigenen Dach – Photovoltaikanlagen und Gewährleistungszeiten.

Astronaut im Weltall, Photovoltaikmodule
Weltall Photovoltaik

Die Photovoltaikmodule sind ursprünglich für die Energieversorgung im Weltraum entwickelt worden.

Mal schnell ein defektes Modul im Space auszutauschen ist extrem teuer. Grundsätzlich sind daher die Module für einen wartungsfreien, langlebiges funktionieren unter schwierigsten Bedingungen konstruiert und gebaut worden. Dies gilt für die heutige Generation der Module immer noch.

Je länger die Garantiezeit des Moduls, desto höher die Qualität, ansonsten würde der Hersteller langfristig ein hohes wirtschaftliche Risiko eingehen.

Setzt man die Garantiezeit mit der Gesamtlaufzeit des Moduls gleich entsteht eine interessante wirtschaftliche Korrelation. Schauen wir uns das im Sinne der wirtschaftlichen Effizienz genauer an.

 

Als Beispiel nehmen wir eine 10 kWp Anlage für 25.000€ mit 7,5 kWh Speicher. Wieviel kostet der eigenerzeugte Strom bei unterschiedlichen Laufzeiten der Module?

Garantiezeit = Laufzeit

Laufzeit 20 Jahre:               10 kWp erzeugen 10.000 kWh Strom im Jahr x 20 Jahre = 200.000 kWh

                                             25.000€         = 0,125€ pro kWh

                                             200.000kW/h

Laufzeit 30 Jahre:               10kWp erzeugen 10.000 kWh Strom im Jahr x 30 Jahre = 300.000kWh

                                             25.000€      = 0,083€ pro kWh

                                             300.000kWh


Je länger die Laufzeit der Module, umso billiger der eigenproduzierte Strom.

Die viwir Solarberater empfehlen bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage sich die Garantiezeiten für die Module en Detail anzuschauen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander. Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen. Übrigens, am Markt findet gerade ein Generationswechsel der Module statt. Die Lager bei den Großhändlern sind noch voll mit der alten Generation an Module, die aktuell preiswert zum Teil unter dem tatsächlichen Wert abverkauft werden.

Tipp: Informieren Sie sich, beim Kauf einer PV- Anlage, ob die Module die älteren preisgünstigeren Module sind, oder die leistungsstarke neue Generation. Dies müsste sich in der vorab berechneten Leistung der PV- Anlage und im Preis widerspiegeln.

 

Wollen sie mehr über das Thema erfahren, senden Sie eine Mail an info@viwir.de oder nutzen das Kontaktformular unserer Webseite www.viwir.de

Wie plant man eine passende PV Anlage richtig?

1. Belegungsplan über Google Earth

2.Belegungsplan nach Maß und 3D Simulation

Wer im Internet eine Photovoltaikanlage anfragt, erhält in den meisten Fällen einen Belegungsplan wie es das erste Foto zeigt. Auf einem Google Earth Foto eingezeichnete Module, nicht maßstabsgenau unter fehlenden Berücksichtigungen der Dacheigenschaften.

 Das Scheitern zur Netzanmeldung ist vorprogrammiert

Spätestens bei der Anmeldung zum Netzbetrieb muss die Planung der PV- Anlage der DIN 62446-1 (VDE 0126-23-1) entsprechen. Ist dies nicht der Fall wird das Betreiben der PV- Anlage wegen fehlender Dokumentation abgelehnt.

Wie plant man gemäß der DIN- Vorgaben?

Das 2. Foto zeigt einen Belegungsplan, der von den Planern der viwir Solarberater erstellt wurde. Unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Maße, der Dachneigung und Dachausrichtung, sowie, die Störflächen, Schattenverlauf und Dachgebälk wird eine 3D Simulation erstellt und die Daten zur DIN- Konformität generiert.

In der Praxis kommt ein viwir Solarberater zur Begutachtung der Immobilien vor Ort. In einer ausführlichen Begehung werden alle baulichen- und topographischen Eigenschaften aufgenommen. Die Sichtung der Planungsunterlagen, technischen Datenblätter vorhandener Peripheriegeräte werden dokumentiert und eine Drohnenvermessung nach DIN SPEC 5452 durchgeführt. Abschließend führen die Solarberater ein ausführliches Gespräch mit den Bewohnern des Hauses, um ein tatsächliches Bild der zukünftigen Stromnutzung zu erhalten.

Aus all diesen Daten werden in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die Konzeption der Photovoltaikanlage erstellt. Diese Konzeption ist die Grundlage der Planung. In einer 3D Simulation planen die viwir Ingenieure en Detail die PV- Anlage, inklusive Stücklisten zur Angebotsausschreibung und Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Wirtschaftlichkeit einer PV- Anlage

Somit erhalten die viwir Kunden eine DIN gerechte Planung mit einheitlichen Ausschreibungsunterlagen und die Einschätzung, was die PV- Anlage kostet und wieviel Zeit sie benötigt, um sich zu amortisieren. Dabei ermitteln wir die Rentabilität der zu tätige Investition bis zur Cashflow Darstellung.

Ein charmanter Nebeneffekt ist, dass der zu beauftragenden Solarteur die vorhandene Planung übernehmen kann und somit sein Angebot sich um die Planungskosten reduziert. Des weiteren werden die Immobilienbesitzer in die Lage versetzt, durch ein einheitliche Ausschreibungsverfahren die einzuholenden Angebote tatsächlich vergleichen zu können, was das Risiko des überteuerten und falschen Einkauf einer Photovoltaikanlage erheblich reduziert.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, oder an unserer Dienstleistung Interesse haben, können Sie gerne unter info@viwir.de Kontakt aufnehmen, oder schauen Sie sich auf unserer Homepage www.viwir.de um.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Mieterstrom – worauf ist zu achten?

Ist Mieterstrom für alle Hausgemeinschaften geeignet?

Auf was muss eine Hausgemeinschaft achten, wenn sie eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage nutzen möchten.

Als erstes stellt sich die Frage, wer ist der Eigentümer einer Photovoltaikanalage bei einem Wohnhaus mit mehreren Miteigentümern und wer ist der Betreiber?

Der Eigentümer hat die Anlage bezahlt und Ihm gehört diese. Er kann sie selbst betreiben, oder das Betreiben an eine andere Person weitergeben. Das Übertragen des Betreibens muss vertraglich geregelt sein.

Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für den Anschluss an den Netzbetreiber, die Verteilung und den Verbrauch des produzierten Stroms sowie deren Wirtschaftlichkeit. Der Betreiber der Anlage ist also auch für den Betrieb der Anlage verantwortlich und übernimmt die Verantwortung für den Betrieb, quasi gleichzustellen, eines öffentlichen Versorgers.

Eine weitere wichtige Frage betrifft die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage.

Hierzu sollte man wissen, dass der Gesetzgeber eine Preisdeckelung von 90% des örtlichen Grundversorgerpreise festgelegt hat. Sobald die Stromverbraucher nicht mit dem PV- Anlagenbetreiber identisch sind, die Abnahmemenge größer als 30 kWp ist, muss die EEG- Umlage abgeführt werden.

Einnahmen:
-Einspeisevergütung des nicht verbrauchten Stromes
-Zahlung des Kunden für die gelieferte Strommenge
-Grundgebühr
-Nichtbezahlung von bestimmten Strombestandteilen für den produzierten Strom

 Ausgaben:
-Stromzukauf
-EEG- Umlage
-Wartung und Instandhaltung

Vorrausetzung:
Der Betreiber schließt mit den Mietern einen Stromliefervertrag ab. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei „normalen“ Stromverträgen bzgl. der Gestaltung. Der Mieter hat grundsätzlich die freie Stromlieferantenwahl. Er kann also auch seinen Stromliefervertrag zu jedem rechtlich möglichen Zeitpunkt wenden und einen neuen Stromvertrag abschließen. Der Betreiber führt für jede gelieferte kWh an den Mieter die EEG- Umlage ab. Dafür erhält der Betreiber für jede kWh gelieferten Eigenstrom eine Vergütung vom Netzbetreiber.

Der Gewinn liegt aber hauptsächlich in der Differenz zwischen Produktionskosten des Stromes und dem Verbrauchspreis, den er von seinen Mietern bekommt. Der Vermieter muss nicht der Betreiber sein, es gibt Firmen die dieses für Ihn übernehmen. Die Grundgebühr wird vom Mieter an den Betreiber gezahlt und hier dürfen die realen Kosten weitergegeben werden.

Wichtig ist zu erwähnen, dass der Betreiber der Photovoltaikanalage die Verantwortung für die Versorgungssicherheit der einzelnen Nutzer trägt.

Wie kann man den produzierten Strom auf die einzelnen Nutzer verteilen und abrechnen?

Mit modernen digitalen Smartmeter ist das heute relativ einfach und sicher möglich. Wichtig ist, dass zu Beginn der Konzeption und der Planung der Photovoltaikanlage dies ausführlich mit dem Verbrauchsverhalten abgestimmt und eingeplant wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Sollten Sie diesbezüglich weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie gerne uns unter der info@viwir.de eine Nachricht schreiben, oder Sie nutzen das Kontaktformular auf unserer Homepage www.viwir.de