Bundesweit stehen ca. 15% der Photovoltaikanlagen still, laufen nicht und dürfen nicht ans Stromnetz – was tun? Die viwir Solarberater beantworten und helfen bei diesen Fragen!
Die häufigsten Ursachen sind:
- Planungs- und Ausführungsfehler
- Unfertige PV- Anlagen
- Unvollständige Formalitäten bei der Anmeldung
- Keine Erlaubnis des Netzbetreibers
Ärgerlich ist, wenn durch Planungsfehler und / oder die Photovoltaikanalage nicht fertiggestellt wurde.
Nach Vertragsabschluss und der geleisteten Anzahlung installiert man die Module auf das Dach, lässt sich aber über Monate für die Elektroinstallation (AC- Montage) Zeit. Oft werden Lieferengpässe von Komponenten, oder fehlende Fachkräfte als Begründung angegeben. Um diese Situation zu entschärfen, empfehlen die viwir Solarberater bei den Vertragsverhandlungen einen festen Fertigstellungstermin mit Konventionalstrafen zu vereinbaren.
Noch schwieriger wird es, wenn die PV- Anlage betriebsbereit ist und nicht ans öffentliche Stromnetz darf.
Da unser öffentliches Stromnetz auf zentrale Eispeisung durch Kraftwerke gebaut sind kann es regional je nach Ausbaudichte der PV- Anlagen zu technischen Problemen kommen. Dies führt im Regelfall dazu, dass zusätzliche PV- Anlagen von den Netzbetreibern nicht mehr genehmigt werden.
Dies ist fatal, wenn Immobilienbesitzer im guten Glauben viel Geld in eine Photovoltaikanlage investieren und diese aus externen Gründen nicht betreiben darf. Um dieses Risiko auszuschließen, raten die Solarberater von viwir vorab eine verbindliche Anfrage an den örtlichen Netzbetreiber zu stellen, ob Ihre Photovoltaikanlage betrieben werden darf.
Oft geschieht es, dass die PV- Anlage nicht oder viel zu spät von dem Solarteur im Markenstammdatenregister angemeldet wird. Mit der Folge, dass der Versorger keine Chance hatte, zeitnah die vorgeschriebene Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Übrigens, der Gesetzgeber hat dem Versorgen ab Anmeldedatum 8 Wochen Zeit dafür eingeräumt.
Wer hat Schuld? Solarteuer oder Versorger lautet die Frage. Für den Kunden wird es fast unmöglich ohne Schaden aus dieser Situation zu kommen.
Die viwir Solarberater empfehlen, dass der Solarteur vor Beginn der Montage die PV- Anlage im Markenstammdatenregister anmeldet.
Es drohen hohe Busgelder
Viele Immobilienbesitzer wissen nicht, dass es hohe Busgelder drohen, wenn Photovoltaikanlagen betrieben werden, die nicht angemeldet sind.
Gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes können theoretisch bis zu 50.000€ Geldstrafen geahndet werden. Die Berechnung der Höhe der Busgelder liegen im Minimum bei 20% den nicht eingespeisten Strom addiert auf ein Jahr. Neueste Busgelder berechnen 10€ pro Kilowatt. Speicher gelten gesetzlich als separate Anlagen und werden dementsprechend zusätzlich aufgerechnet. Bei einer 10kWp Anlage kommt man schnell auf 2.400€ Bußgeld pro Jahr.
Wie vermeidet man Schaden durch Verzögerungen bei Montage und Anmeldungen, wenn die Photovoltaikanlage nicht läuft?
Oft hören die viwir Solarberater den Satz: „Sie hätten wir früher kennenlernen müssen, dann wäre uns viel Ärger erspart geblieben!“
Eine so komplexe Anschaffung, wie eine Photovoltaikanlage überfordert im Regelfall die meisten Immobilienbesitzer aber auch zugegebenermaßen Fachbetriebe. Nicht nur die Technik und damit verbundene Handwerk, auch die gesetzlichen Formalitäten sind für alle Beteiligten eine sehr komplexe Herausforderung. Die viwir Solarberater haben sich zur Aufgabe gemacht, mit ihrem Wissen und Erfahrungen sich an die Seite der Immobilienbesitzer zu stellen. Unsere Ingenieure, Techniker, Handwerksmeister helfen Ihnen, wenn es sich um technische Themen handelt. Unsere Servicemitarbeiter sind fit in den gesetzlichen Formalitäten und kennen die Kniffe, Schäden zu vermeiden oder abzuwehren.
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