Ü20 Photovoltaikanlagen- was tun?

Ü20 Photovoltaikanlagen (Ü20 PV)

 

Wenn Ihre Photovoltaikanlage bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurde, endete die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 31. Dezember 2020. Sie erhalten für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe.

Quelle: Stiftung Warentest 

Der Gesetzgeber hat aber noch Ende 2020 eine befristete Anschlussregelung für diese Anlagen beschlossen. Demnach dürfen Sie als Betreiber weiterhin Ihren Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den „Jahresmarktwert Solar“. Die Regelung ist allerdings zunächst befristet bis Ende 2027 und wurde in der Höhe der Rückvergütung gedeckelt.

Wie sieht die Wirtschaftlichkeit einer solchen Alt PV- Anlage bis 2027 aus?

Beispiel an einer 4,0 kWp Anlage mit einem Wirkungsgrad von 70% nach 20 Jahren läge die jährliche Leistung bei ca. 2.800 kWh.

Der Rückvergütungstarif nach §23b Absatz 1 EEG liegt bei höchstens 10 Cent pro Kilowatt. Das wäre eine jährliche Rückvergütung von 196€, abzüglich der Umstellungs- Wartungs- und Versicherungskosten von ca.220€ bleibt ein Verlust bei Altanlagen von 24€ im Jahr….nicht attraktiv!

Diese Regelung läuft zum 31.12.2027 aus. Zum jetzigen Stand wird es für die betroffenen PV- Anlagen, obwohl sie noch Strom produzieren, keine Vergütung mehr geben.

Insgesamt betrifft es aktuell bundesweit ca. 80.000 Photovoltaikanlagen mit stark ansteigender Tendenz.

Automatisch werfen sich die Fragen auf:

Was passiert mit dem erzeugten Strom ab 2028?

Darf der Strom weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden?

Ist die Eigenstromnutzung eine wirtschaftliche Alternative?

Was kostet mich die Umrüstung von Volleinspeisung auf eigengenutzten Strom?

Macht es Sinn die Anlage weiter zu betreiben, oder auf eine Neuanlage umzurüsten?

Was tun?

Option Weiterbetreiben
  • zur verringerten Rückvergütung bis Ende 2027
  • Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
Option Abschalten
  • Altanlage gegen Neuanlage ersetzen
  • Abbauen und recyceln

Herausforderungen mit Ü20 Photovoltaikanlagen

Oft liegen die Hindernisse einer reibungslosen Umstellung in den technischen Details der Photovoltaikanlage und oder der vorhandenen Verträge mit dem Netzbetreibern. Die Verunsicherung bei den Photovoltaikbesitzern ist groß.

Die „vivir solarberater“ geben Ihnen durch einen Technik- und Wirtschaftlichkeitscheck eine erste Übersicht der aktuellen Situation. Auf der Grundlage der erhobenen Daten konzipieren die „viwir solarberater“ mögliche Szenarien der zukünftigen Nutzung ihrer Photovoltaikanlage, vergleichen die Investitionen, Berechnen die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Szenarien, inklusive Amortisierung Ihrer Investition. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie die Hilfestellung zur richtigen Entscheidung und einen Fahrplan, wie dieser am besten umgesetzt werden kann.

Fazit

Somit geben Ihnen die „viwir solarberater“ die Sicherheit, dass Sie in dem Wirrwarr der technischen- und gesetzlichen Vorgaben für Ü20 Photovoltaikanlagen die richtige Entscheidung treffen.

Auch betreuen wir Sie bei der Umstellung, indem wir die richtigen Anbieter auswählen, das optimale Angebot für Sie finden, die Installation überwachen und uns um die gesetzlichen Formalitäten, inklusive der Abfragen nach Fördermöglichkeiten kümmern.