Ist Mieterstrom für alle Hausgemeinschaften geeignet?
Auf was muss eine Hausgemeinschaft achten, wenn sie eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage nutzen möchten.
Als erstes stellt sich die Frage, wer ist der Eigentümer einer Photovoltaikanalage bei einem Wohnhaus mit mehreren Miteigentümern und wer ist der Betreiber?
Der Eigentümer hat die Anlage bezahlt und Ihm gehört diese. Er kann sie selbst betreiben, oder das Betreiben an eine andere Person weitergeben. Das Übertragen des Betreibens muss vertraglich geregelt sein.
Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für den Anschluss an den Netzbetreiber, die Verteilung und den Verbrauch des produzierten Stroms sowie deren Wirtschaftlichkeit. Der Betreiber der Anlage ist also auch für den Betrieb der Anlage verantwortlich und übernimmt die Verantwortung für den Betrieb, quasi gleichzustellen, eines öffentlichen Versorgers.
Eine weitere wichtige Frage betrifft die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage.
Hierzu sollte man wissen, dass der Gesetzgeber eine Preisdeckelung von 90% des örtlichen Grundversorgerpreise festgelegt hat. Sobald die Stromverbraucher nicht mit dem PV- Anlagenbetreiber identisch sind, die Abnahmemenge größer als 30 kWp ist, muss die EEG- Umlage abgeführt werden.
Einnahmen:
-Einspeisevergütung des nicht verbrauchten Stromes
-Zahlung des Kunden für die gelieferte Strommenge
-Grundgebühr
-Nichtbezahlung von bestimmten Strombestandteilen für den produzierten Strom
Ausgaben:
-Stromzukauf
-EEG- Umlage
-Wartung und Instandhaltung
Vorrausetzung:
Der Betreiber schließt mit den Mietern einen Stromliefervertrag ab. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei „normalen“ Stromverträgen bzgl. der Gestaltung. Der Mieter hat grundsätzlich die freie Stromlieferantenwahl. Er kann also auch seinen Stromliefervertrag zu jedem rechtlich möglichen Zeitpunkt wenden und einen neuen Stromvertrag abschließen. Der Betreiber führt für jede gelieferte kWh an den Mieter die EEG- Umlage ab. Dafür erhält der Betreiber für jede kWh gelieferten Eigenstrom eine Vergütung vom Netzbetreiber.
Der Gewinn liegt aber hauptsächlich in der Differenz zwischen Produktionskosten des Stromes und dem Verbrauchspreis, den er von seinen Mietern bekommt. Der Vermieter muss nicht der Betreiber sein, es gibt Firmen die dieses für Ihn übernehmen. Die Grundgebühr wird vom Mieter an den Betreiber gezahlt und hier dürfen die realen Kosten weitergegeben werden.
Wichtig ist zu erwähnen, dass der Betreiber der Photovoltaikanalage die Verantwortung für die Versorgungssicherheit der einzelnen Nutzer trägt.
Wie kann man den produzierten Strom auf die einzelnen Nutzer verteilen und abrechnen?
Mit modernen digitalen Smartmeter ist das heute relativ einfach und sicher möglich. Wichtig ist, dass zu Beginn der Konzeption und der Planung der Photovoltaikanlage dies ausführlich mit dem Verbrauchsverhalten abgestimmt und eingeplant wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Sollten Sie diesbezüglich weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie gerne uns unter der info@viwir.de eine Nachricht schreiben, oder Sie nutzen das Kontaktformular auf unserer Homepage www.viwir.de