Garantie bei Photovoltaikanlagen

Wie lange ist die gesetzliche Garantie bei Photovoltaikanlagen?

Die Frage, nach welcher Zeit Ansprüche wegen Mängeln, an auf Dächern installierten Photovoltaikanlagen verjähren, ist seit Jahren Gegenstand verschiedener Entscheidungen von Oberlandesgerichten und letztlich auch des Bundesgerichtshofs.

Hilfe finden wir im BGB.

§ 438 Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in §437 Nr.1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

a) in 30 Jahren, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder

b) in einem sonstigen Recht, das Grundbuch eingetragen ist, besteht

(2) in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
(3) im Übrigen 2 Jahre.

(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

Dreh- und Angelpunkt für die Antwort ist, ob eine Aufdachanlage ein Bauwerk oder einen Teil eines Bauwerks darstellt und deren üblichen Verwendung dem Bauwerk dient.

Danach richtet sich die Länge der Verjährungszeit. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gilt die fünfjährige Verjährungsfrist bei Bauwerken, wenn das Werk, konkret die Photovoltaikanlage, in das Gebäude eingefügt wird und dem Zweck des Gebäudes dient. Das Merkmal eines festen Einbaus in das Gebäude kann dabei noch relativ leicht festgestellt werden; dagegen ist die Zweckdienlichkeit viel schwieriger zu beurteilen.

Im konkreten Fall wurde eine PV- Aufdachanlage deren Stromerzeugung zum Eigenbedarf der Tennishalle gebaut wurde, mit einer fünfjährigen Gewährleistung als rechtens entschieden. Zur Begründung urteilte der Senat, dass einerseits die Photovoltaikanlage in dem Charakter der Montage als eine technische Baueinheit mit dem Gebäude zu sehen ist, anderseits die Nutzung des Eigenstrombedarfs als übliche Verwendungsweise für das Gebäude zu behandeln ist.

Wie sieht ein Photovoltaik Garantiefall in der Praxis aus?

Anders sieht es bei einem Landwirt aus Passau aus. Dessen Photovoltaikanlage mit der üblichen Unterkonstruktion aufs Dach seiner Scheune montiert wurde und der erzeugte Strom nicht selbst genutzt, sondern an einen Stromanbieter verkauft wurde. Hier urteilte der Senat, dass nur eine Gewährleistung von 2 Jahren angewendet muss.

Begründung: Der Verkauf des Stromertrags ist eine gewerbliche Tätigkeit die in keiner üblichen Verwendung mit dem Gebäude steht.

Eindeutig ist der Fall bei den sogenannten Sonnendächern, deren Module die Dachhaut ersetzen (Dachziegel) und damit rechtlich dem Anspruch des § 438 BGB als Gebäudeteil angesehen wird. Hier greifen außerdem die Regelungen des Werkvertrags § 634a mit einer fünfjährigen Verjährung der Mängelbeseitigung.

 

Auf was man bei Garantieangeboten achten sollte, thematisieren wir in einer unserer nächsten Artikel. Bitte Folgen!

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Individuelle Planung oder doch nur Verkauf?! – Photovoltaikanlagen auf dem Markt

Die richtige Planung einer Photovoltaikanlage: Individuell oder einfacher Verkauf?

„Euch hätte ich früher kennenlernen müssen! Dann wäre mir viel Ärger erspart geblieben“.

 Den Satz hören wir zwischenzeitlich fast täglich von unseren Kunden. Meist werden wir zu spät gerufen und können nur noch lindern, statt optimieren. 

Individuelle Planung oder doch nur Verkauf?! Wie plant man eine Photovoltaikanlage richtig?

Viele Solarteure und Solarvertriebsunternehmen haben erkannt, dass die unpersönliche Ansprache der immer anspruchsvoller werdenden Kundschaft nicht mehr den gewünschten Verkaufserfolg beschert. Die Kundschaft versteht zunehmend, dass es in der Solar- Standartkonzepte oft ineffektiv somit unwirtschaftlich sind.

Daher trifft man immer öfter in Werbeaussagen auf Schlagworte wie: „individuell angepasst“, „bedürfnisorientierte“ Konzeption, auf Anforderungen „zugeschnitten“, „effektiv“ oder sogar „detailliert geplant“.

Die Umsetzung lässt jedoch die geköderte Kundschaft im Regelfall mindestens mit einer Ernüchterung, wenn nicht sogar mit einer Enttäuschung zurück.

Nicht verwunderlich, ist doch der Zweck der Unternehmen so viel wie möglich an PV-Technik zu verkaufen.

Derzeitiger Standard ist, dass ein „Verkaufsberater“ oder „Solarberater“ (beide Berufsbezeichnungen sind nicht geschützt) den persönlichen Erstkontakt zum Kunden aufnimmt. Dabei werden im günstigen Fall Verbrauchsdaten des Haushalts erfasst sowie ein paar Fotos vom Zählerkasten und dem Dach gemacht. Vielleicht gibt es noch einen Drohnenflug, um ein paar Detailfotos vom Dach zu machen.

Ein wenig Fachsimpelei sowie das Versprechen alle Wünsche des Kunden umzusetzen und dann wird auch schon auf die Unterschrift zur Kaufabsicht mit Widerrufsrecht gedrängt. Dabei werden oftmals schon Leistungsparameter der Anlage schriftlich fixiert (ohne Planung).

Nach der Unterschrift wird dann in die „Planungsphase“ eingetreten.

Wer jedoch denkt, dass nun nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten zukunftsorientiert geplant wird, sieht sich im Regelfall getäuscht. Diese Planungsphase ist in der Realität dazu gedacht eine grobe Modulauslegung des Daches zu erstellen, Verbau Teams zu disponieren sowie Material zu bestellen. Schließlich ist der Vertrag schon unterschrieben und die Widerspruchsfrist verstrichen.

Mit einer Planung im Vorfeld eines Vertragsabschlusses hat das wenig bis gar nichts zu tun. In den meisten Fällen werden weder wirtschaftliche-, zukunftsorientierte- noch technische Gesichtspunkte, mit dem Kunden besprochen, die in eine Planung einfließen müssen und somit natürlich auch die Kaufentscheidung beeinflussen. Zudem sind viele Solarteure an bestimmte PV-Hersteller gebunden und daher technisch gar nicht in der Lage auf individuelle Kundenbedürfnisse einzugehen.

Zusammenfassend können wir feststellen, dass eine wirtschaftliche und technisch individuelle Planung weder von Solarteuren noch von Solarvertriebsunternehmen erwünscht bzw. gewollt ist. Sie widerspricht einfach dem Konzept des schnellen Verkaufsabschlusses.

Unsere Leistung

Die Solarberater von viwir consulting beraten Sie individuell und zukunftsorientiert sowie abgestimmt auf den tatsächlichen Bedarf und die technischen sowie baulichen Möglichkeiten der Immobilie. Wir besprechen im Vorfeld der Kaufentscheidung alle Möglichkeiten und kritischen Pfade einer möglichen Anschaffung.

Die viwir Solarberater vergleichen die Angebote, verhandeln faire Verträge aus und wenn gewünscht überwachen die Montage der Photovoltaikanlage bis zur Inbetriebnahme.

Benötigen Sie mehr Informationen, gerne HIER

oder kontaktieren Sie uns über info@viwir.de oder www.viwir.de

So könnten wir in der Zukunft wohnen!

Schon mal, was von dem Sonnenblumenhaus des japanischen Architekten Koichi Takada gehört?

Nachhaltigkeit, Anpassungsfähigkeit und Stärkung der Community sind die Ziele.

Takada hat im vergangenen Jahr auf Einladung von Bloomberg Green das sogenannte Sunflower House entworfen.

Wir lassen uns bei unseren Entwürfen von der Natur inspirieren“, erläutert Takada.

Takada fiel schon früh auf, dass sich Sonnenblumen im Tagesverlauf mit der Sonne bewegen. „Diese Verhaltensweise hat uns auch beim Entwerfen unseres Sunflower House inspiriert. Ich fand es erstaunlich, wie sehr die Natur auf ihre Umwelt reagiert“, erzählt Takada begeistert und fährt fort:Wenn wir Menschen auf traditionelle Weise Häuser bauen, ist alles statisch. Meist sind Fenster und Türen die einzig beweglichen Teile.“

Inspiriert von der Sonnenblume entwarf Takada eine runde Dachkonstruktion mit Sonnenkollektoren, die optisch an Blütenblätter erinnert. Das Ziel: die Schaffung eines dynamischeren Wohnraums. Die kreisförmige Struktur des Hauses dreht sich um einen zentralen „Stamm“. Dabei folgen bewegliche Solarpaneele stets der Sonne und erzeugen dabei bis zu 40 % mehr Energie als herkömmliche statische Module. Ungenutzte Sonnenenergie wird ins Netz eingespeist oder in „Batteriesamen“ gespeichert, wie Takada seine integrierten Akkumulatoren nennt. Außerdem ist jedes Objekt so gestaltet, dass es in Schlechtwetterphasen statt Sonnenlicht Regenwasser sammelt – zum Beispiel zur Bewässerung des Gartens oder zur Versorgung von Toilettenanlagen.

Zur natürlichen Belüftung trägt auch die Dachkonstruktion bei. Im Sommer fängt eine Umrandung durch ständige Luftbewegung Wind ein und kühlt dadurch das gesamte Haus. Zusätzlich ist die Drehbewegung der Sonnenkollektoren so konzipiert, dass gleichzeitig immer auch die darunter liegenden Fenster beschattet werden.

Das Haus wird durch Erdrohre natürlich klimatisiert; eine von den Römern erfundene Technik. Die Sonne erwärmt den Schornstein, wodurch die Luft im Inneren aufsteigt und so Luft durch das Kühlrohr ansaugt. Das Rohr kühlt die von außen angesaugte Luft auf die Temperatur der Erde in der Tiefe, in der es verlegt ist.

Das Sonnenblumenhaus nutzt nicht nur die natürlichen regenerative Energien, Wind, Wasser und Sonne, sondern ist überwiegend aus nachwachsenden Materialen, wie Holz gebaut. Die einzelnen Bauteile sind vorgefertigt und damit in der Herstellung und Montage sehr ökonomisch.

„Unser Konzept ist genauso dynamisch angelegt wie die Natur. Denn auch die Natur zeigt je nach Land oder Erdteil unterschiedliche Ausprägungen und Charakteristika“, betont Takada.

Gebäude und Infrastruktur sind für mindestens 40 % aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Es ist höchste Zeit, das moderne Leben und Wohnen im Einklang mit der Natur, neu zu denken.

Uns begeistert es immer wieder, wenn intelligente Menschen außerhalb der Normen denken, und Lösungen finden unseren Planeten zu schützen.

Hier seht ihr mehr von diesem Projekt. Schaut euch das Sunflower House im 24h Zeitraffer an. Faszinierend!

Sunflower House from Koichi Takada Architects on Vimeo.

Kalkulation einer Photovoltaikanlage

Wie kalkuliert man eine Photovoltaikanlage? Welche Kosten kommen auf mich zu und welche Faktoren spielen eine wichtige Rolle?

Zunächst sei gesagt, dass es sich bei der Kalkulation einer PV- Anlage immer um eine Prognose in die Zukunft handelt. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es wichtig im Detail die Parameter einer seriösen Kalkulation anzuwenden.

Mensch glücklick Geld

Wir empfehlen ein 3- stufiges Verfahren:

  1. Stufe Ertragsprognose der geplanten Photovoltaikanlage
  2. Stufe Cashflow Darstellung
  3. Stufe Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

Da die Ertragsprognose einer PV- Anlage immer von den Sonnenstunden abhängig ist, empfehlen wir eine Sicherheitstoleranz von 15% der regionalen Sonnenstundenermittlung in Abzug zu bringen.

Beispiel: statt 1000 Sonnenstunden nur 850 Sonnenstunden in die Kalkulation einzusetzen. Hierzu kommen noch Eigenverbrauch der Anlage, Verschattungspotenzial, Nutzungsververhalten, topographische und bauliche Gegebenheiten, die den Ertrag mindern.

Beispiel:

Im zweiten Stepp ermitteln wir den jährlichen Cashflow,

in dem wir die Erträge der PV- Anlage jährlich von der Investition in Abzug bringen. Sollten durch ein Darlehen Kosten durch den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) anfallen, sind diese mit einzubeziehen. In unserem Falle amortisiert sich die PV- Anlage nach 13 Jahren.

Im letzten Stepp wird die Wirtschaftlichkeit, quasi die Verzinsung ihrer Investition ermittelt sowie die zukünftigen Stromkosten pro kWh des PV- Stroms.

Beispiel:

Wirtschaftlichkeitsberechnung
Wirtschaftlichkeitsberechnung

Bei unserem Beispiel würden die viwir Solarberater versuchen, durch optimieren des Ertrags und geschickter Preisverhandlungen auf eine jährlichen Verzinsung von 6% zu kommen.

In unserer Kalkulation ist nicht auf die zukünftigen Preisentwicklungen berücksichtigt. Übrigens, unsere Berechnungen sind bankensicher und werden gerne als Basis zur Kreditanfrage genutzt.

Sollten Sie sich auch mit dem Gedanken befassen, sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, unterstützen wir Sie gerne in Ihrem Vorhaben.

 

Mehr unter viwir.de oder schreiben Sie uns über info@viwir.de

Montage von Photovoltaikmodulen

Normgerechte Montage von Photovoltaikmodulen

In unserem Beitrag am 12. März haben wir „PV- Analgen selber bauen“, thematisiert. Dieses Thema hat bei Ihnen großes Interesse geweckt, so dass wir beschlossen haben, nochmals detaillierter darauf einzugehen. Besonders zu dem Thema Haftung und normgerechte Montage von Photovoltaikmodulen wurden uns viele Fragen gestellt.

Grafik PV Module
Grafik PV Module

Die Schlüsselworte sind Standsicherheit und Verantwortlichkeit. Generell ist der Bauherr für die Standsicherheit des Gebäudes und der PV- Anlage verantwortlich, insbesondere wenn er die PV- Anlage selbst errichtet. In der Beauftragung eines Fachunternehmens wird im Werksvertrag die Verantwortlichkeit für die Standsicherheit an das Fachunternehmen zum Teil übertragen.

Das heißt: Der Installateur ist im Auftrag des Bauherrn in der Verantwortung mit geeigneten Produkten, die PV-Anlage so auf dem Gebäude (dem Untergrund) zu errichten, dass die PV- Anlage standsicher ist und das Gebäude standsicher bleibt. (Bauordnung §12 Standsicherheit). Was aber nicht bedeutet, dass der Bauherr generell aus der Verantwortung entlasten ist.

Was bedeutet Standsicherheit bei PV Anlagen?

▪ Das Erfordernis der Standsicherheit galt vor und gilt nach der Errichtung der PV-Anlage. Das Gebäude muss die maßgeblichen Lasten aufnehmen können.

▪ Maßgebliche Lasten: Gemeinsame Berücksichtigung von Nutzlast, Windlast, Schneelast, Eigenlast, Lastkombinationen zuzüglich Sicherheitszuschläge entsprechend Eurocode 1 (DIN 1055) „Einwirkungen auf Tragwerke“.

 

Empfehlung für die Standsicherheit Unterkonstruktion

In der Praxis unterstützt der Hersteller der Unterkonstruktion (UK) beim Standsicherheitsnachweis z.B. über eine sogenannte Systemstatik. Wenn die Voraussetzungen der Berechnungen (Herstellerangaben) eingehalten werden, so ist auch die Standsicherheit eingehalten.

Baugenehmigungspflichtige PV- Anlagen

Wenn für die geplante Errichtung der PV-Anlage eines Gebäudes eine Baugenehmigung (z.B. Denkmal geschütztes Gebäude) erforderlich sein sollte, dann ist bereits in der Antragsphase ein förmlicher Standsicherheitsnachweis durch einen Statiker zu erbringen, dieser muss schriftlich vorliegen.

Wie Sie sehen: “Einfach mal die Module aufs Dach zimmern, geht nicht!“

Letztendlich steht der Bauherr durch die Verkehrssicherungspflicht bei Schäden immer in der Haftung, insbesondere bei einer eigen errichteten PV-Anlage.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihre PV- Anlage selbst zu installieren, benötigen planerische Hilfe gemäß der DIN, VDE und gesetzlichen Vorschriften, kontaktieren Sie uns unter info@viwir.de oder nutzen das Kontaktformular auf unserer Webseite unter www.viwir.de

Wie schützt man sich vor Abzocke bei Solaranlagen?

Der Schaden ist immens und die Frustration noch größer: Wie schützt man sich vor einer Abzocke bei Solaranlagen?

So titelte vor kurzem Report Mainz in einem ARD- Beitrag über unseriöse Firmen und geprellte Kunden.

Getrieben von der Politik ihre ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, wurde in Deutschland einen Solarrausch ausgelöst.

Pro Jahr gründen sich Tausende von Solarfachbetriebe neu, um an dem Boom schnell mitzuverdienen. Nur eine kleine Delle im Auftragsboom, wie zuletzt im 4. Quartal 2023, führte zu überraschenden Firmenpleiten. Leidtragend sind oft die Kunden, die auf halbfertige Photovoltaikanalgen sitzen bleiben.

Gut gemeinte Tipps bei der Auswahl des Solarteurs helfen nur bedingt, sich vor den Risiken einer Pleite zu schützen. Klar geben Google Bewertungen, Erfahrungsberichte und ein Blick in den Bundesanzeiger wertvolle Hinweise, wie Ihr zukünftiger Solarfachbetrieb im Markt agiert und aufgestellt ist, aber es ist keine Sicherheit. Unsere Erfahrungen sind, dass nur mit einem gut ausverhandelten Kaufvertrag ihr Vermögen einigermaßen vor Verlust gesichert ist.

Worauf zu achten ist, damit Sie in keine Abzocke-Falle geraten:

Hierbei sind immer die gleichen Themen zu verhandeln:

1. Vorauszahlung

2. Eigentumsvorbehalt

3. Termingestaltung zur Montage der PV- Anlage

4. Kündigung des Kaufvertrags

Da heute Vorauszahlungen üblich sind, die Beträge oft in die 10 Tausende Euro gehen, sollten diese unbedingt abgesichert werden. Wir erleben in unserer Beratung, dass die Kunden im guten Glauben, ohne Vorbedingungen die Summe an dem Fachbetrieb überweisen. Im Falle einer Insolvenz ist das Geld weg.

Die viwir Solarberater empfehlen eine nachweisliche Zweckgebundenheit für die zu installierende Photovoltaikanlage auszuhandeln, das Geld auf ein neutralüberwachtes Konto zu überweisen, und die Auszahlungsmodalitäten, wie z.B. Baufortschritt festzulegen. Damit eine solche Klausel die volle Wirkung entfalten kann, empfehlen die viwir Solarberater gleichzeitig feste Montagetermine zu vereinbaren. Gerne formulieren die Solarfachfirmen ein Eigentumsvorbehalt, bis zur Fertigstellung und Gesamtabnahme der Photovoltaikanlage. Im Falle einer Insolvenz, wird es zu keinem Eigentumsübergang durch eine Gesamtabnahme mehr kommen können. Der Kunde hat angezahlt, die Anlage wurde zum Teil montiert und trotzdem gehört sie weiterhin dem in der Insolvenz steckenden Solarbetrieb.

Dies ist eine verheerende Situation für den Kunden und gilt es vorab vertraglich zu vermeiden. Oft laufen die Kündigungsmodalitäten im Falle einer Insolvenz gegen die Interessen der Kunden. Beispiel: Der Kunde hat eine Solaranlage angezahlt, die Montage der Module hat stattgefunden, die Elektroinstallation, inklusive Speicher ist noch nicht vollbracht. Jetzt rutscht der Solarteur in die Insolvenz.

Der Kunde hat kein Zugriff auf sein eingezahltes Geld, er kann die Anlage nicht fertigbauen lassen, da die montierten Module (obwohl gezahlt) nicht sein Eigentum sind. Der Kunde hat aber auch nicht die Möglichkeit den Vertrag einfach zu kündigen, da seine Kündigungsklausel dies nicht zulässt. Wieder steckt der Kunde in einer für Ihn vermögensbedrohenden Situation. Die viwir Solarberater haben sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Kunden bei der Aushandlung von fairen Vertragskonditionen zu helfen.

Laut Ulli Lehmann, Geschäftsführer der viwir Solarberater, leisten die viwir Solarberater keine Rechtsberatung, sondern erarbeiten gemeinsam mit ihren Kunden eine optimale Verhandlungsstrategie zum Kauf einer Photovoltaikanlage.

Wollen Sie mehr zu diesem Thema wissen klicken Sie hier: HIER KLICKEN oder schreiben sie uns eine E-Mail: info@viwir.de

Recycling von PV-Modulen

Recycling von Photovoltaik-Modulen, was steckt dahinter und welche Varianten gibt es?

Dies ist doch ein schöner Anlass sich ein paar Gedanken über das Recycling von Photovoltaikmodulen zu machen.

PV Module Recycling

Die Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) schätzt, dass weltweit bis 2030 mindestens 1,7 Millionen Tonnen Altmodule anfallen werden, zwanzig Jahre später 60 Millionen Tonnen – und das ist das zurückhaltende Szenario. Sollten viele Module weniger als 30 Jahre gebraucht werden, müssten 2030 bereits 8 Millionen Tonnen entsorgt werden.
In der EU müssen alte PV-Module geprüft und wiederverwendet oder recycelt werden.
Privatpersonen in Deutschland können Module kostenfrei beim Recyclinghof abgeben. Die Hersteller bezahlen dann das Recycling.
Seit Februar 2014 müssen in der EU nach den WEEE- Richtlinien 85 Prozent des Modulgewichts recycelt werden. Diese Quote wird mit Aluminium und Glas bereits erfüllt, aber auch das restliche Material sollte aus ökologischen Gründen wiederverwertet werden. Die meisten Solarmodule bestehen zwar aus Rohstoffen, die laut Umweltbundesamt nicht knapp sind, allerdings ist deren Gewinnung energieintensiv.

Die Materialzusammensetzung eines Photovoltaikmoduls besteht je nach Qualität bis zu ca. 70% aus Glas, ca. 15% Aluminium, bis zu 10% aus Kunststoff, bis zu 4% aus Silikon und bis zu einem Prozent aus Silber.

Bekannte Rohstoffe in PV-Modulen

PV-Module enthalten nahezu keine Materialien, deren Behandlung in der Recyclingwirtschaft unbekannt oder problematisch wären. Der Hauptbestandteil ist das Glas zum Schutz der Solarzellen. Glas wird heute in erheblichem Umfang wiederverwertet.

75 % des Materials, aus dem neues Glas hergestellt wird, stammt aus dem Recycling von Altglas.

In Bezug auf das Recycling der metallischen Rohstoffe ist z.B. das seltene Metall Indium interessant: Schon heute übersteigt die Menge des aus Recycling gewonnenen Indiums die Menge des neu abgebauten.

Silizium wird in Schmelz-Reduktionsöfen mit etwa 2.300 Grad Celsius aus Quarzsand gewonnen – der CO2-Fußabdruck ist dementsprechend hoch. Im Fraunhofer-Center in Halle wird Silizium recycelt und somit der Fußabdruck verkleinert.

„Wir gehen aktuell von ungefähr 20 Kilogramm CO2 pro Kilogramm hochreines Silizium aus“, sagt Peter Dold vom Fraunhofer-Center.

Jobmotor Recycling der PV- Module 

Klar ist: Der Markt für industrietaugliche PV-Recyclingverfahren wird wachsen. Laut einer IRENA-Prognose haben die technisch verwertbaren Rohstoffe aus PV-Paneelen bis 2030 einen Wert von bis zu 450 Millionen US-Dollar. Bis 2050 könnte der Wert auf 15 Milliarden US-Dollar steigen. Zudem werden durch das PV-Recycling neue Industriezweige und Arbeitsplätze entstehen.

Zu dem Thema recyceln der elektrischen Komponenten wie Batterien und Wechselrichtern, werden wir in den kommenden Tagen einen separaten Content verfassen. Daher freut es uns, dass die PV- Interessierten zwischenzeitlich zu treuen Lesern geworden sind. Schön wäre es, unseren Accounts bei LinkedIn, Xing, Facebook, Instagram zu folgen.

Danke für Ihr Interesse und Engagement.

Mehr Info und eine Checkliste erhalten Sie HIER.

oder www.viwir.de bzw. info@viwir.de

Förderprogramme für Solaranlagen

Welche staatlichen Förderungen für Solaranlagen gibt es?

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick der Fördermöglichkeiten.

Photovoltaik Förderprogramm

Laut §2 EEG kommt für die Errichtung und Betreiben von Anlagen der erneuerbaren Energien ein für die Öffentlichkeit überragende Interesse zu, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet treibhausneutral ist.
Aus diesem Grunde hilft der Staat trotz knapper Kassen den Privathaushalt bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen.

Es lohnt sich als Immobilienbesitzer genau hinzuschauen.
Die Frage ist, welche Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung.

Über den Bund erhalten Sie bei der Anschaffung einer PV- Anlage:
• Die Mehrwertsteuerbefreiung
• Besicherungsfreie und verbilligte Kredit bei der KFW über das Programm 270 Erneuerbare Energien
• Wegfall der EEG- Umlage
• Wegfall der Abschaltgrenze bei 70% Nennleistung bei PV- Anlagen > 25 kWp
• Höhere Rückvergütung für die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz

Maximale Anlagenleistung Vergütungssatz Teileinspeisung Vergütungssatz Volleinspeisung
0 – 10 kWp 8,11 ct/kWh 12,86 ct/kWh
10 – 40 kWp 7,03 ct/kWh 10,79 ct/kWh
40 – 100 kWp 5,74 ct/kWh 10,79 ct/kWh

Stand: Februar 2024

Förderungen der Bundesländer werden im Regelfall verbilligte Kredite angeboten

Beispiel Hessen:
Die Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) bietet einen sicherungsfreien Kredit mit einem jährlichen Zinssatz von 1% bei einer Laufzeit von 10 Jahren an.
https://www.wibank.de/wibank/pv-anlagen-darlehen/pv-anlagen-darlehen-613178

Regionale Förderungen durch die Stadt- und Gemeindeverwaltung
sind sehr unterschiedlich in der Fördersumme und den Eingangsbedingungen zur Fördermöglichkeit.

Bei der Suche nach den passenden Förderungsmöglichkeiten hilft Ihnen einen ersten Blick auf die Förderdatenbank des Bundes.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Gerne helfen Ihnen die Solarberater von viwir bei der Beratung der staatlichen Fördermittel.

Mehr Infos finden Sie HIER

Die Preise für energieeffiziente Immobilien steigen!

Entgegen dem allgemeinen Trend sind die Preise für energieeffiziente Immobilien laut einer Studie der Immoscout 24 zufolge gestiegen.

Die Angebotspreise für sanierte Immobilien der höchsten Energieeffizienzklassen A und B legten im vierten Quartal 2023 um 2,2 Prozent zum Vorjahreszeitraum zu. In diesem Zeitraum sanken dagegen die Preise für Immobilien in den Klassen C und D um durchschnittlich 7%. Bei einem Immobilienwert von 600.000€ ist das eine Wertsteigerung von 55.200€ gegenüber einem nicht energetisch sanierten Gebäude.

Ein Großteil der Immobilien in Deutschland ist sanierungsbedürftig

Der Sanierungsbedarf ist demnach ungebrochen hoch und falle umso höher aus, je älter die Immobilie sei. Bei der Sanierung von Immobilien herrsche weiterhin Verunsicherung und Zurückhaltung. Den Höhepunkt erreichte die Anzahl der energetisch sanierten Objekte im ersten Quartal 2019. Im zweiten Quartal 2023 ging sie um 21 Prozent zurück und liegt im vierten Quartal sogar 33 Prozent unterhalb des Niveaus von 2019.

Energieeffiziente Immobilien bringen eine Reihe Vorteile mit sich: „Eigentümer sparen Heizkosten, müssen sich in naher Zukunft nicht um eine Sanierung kümmern und können mit einem anhaltend hohen Wert ihrer Immobilie rechnen. Außerdem sind sie essenziell, um die Klimaziele zu erreichen.

Mit hohen Förderungen hilft der Staat den Immobilienbesitzern

Die Voraussetzung der Förderfähigkeit ist der individuelle Sanierungsplan eines Bafa zugelassenen Energieberaters.

Grund­förderung und Boni

Zukünftig gibt es drei Bausteine: Die Grund­förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten steht grund­sätzlich allen Eigentümern offen. Zusätzlich gibt es einen einkommens­abhängigen Bonus von 30 Prozent. Ihn bekommen nur selbst­nutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haus­halts­einkommen nicht mehr als 40 000 Euro pro Jahr beträgt. Der dritte Baustein ist der „Klima-Geschwindig­keits­bonus“ für den früh­zeitigen Austausch alter Heizungen. Den Klimabonus können nur selbst­nutzende Wohn­eigentümer beantragen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.

Höchs­tens sind 70 Prozent Förderung drin

Die Boni sind miteinander kumulier­bar. Insgesamt gibt es aber nicht mehr als 70 Prozent. Die förderfähigen Investitions­kosten für den Heizungs­tausch sind auf 30 000 Euro begrenzt. Maximal kann es für eine neue Heizung – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – also 21 000 Euro Zuschuss geben. Bei emissions­armen Biomassehei­zungen ist zusätzlich ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 2 500 Euro möglich.

Dreamteam Energie-und Solarberater

Um eine optimale energetische Sanierung mit den maximalen staatlichen Förderungen zu erreichen, sollten Energie- und Solarberater zusammenwirken. Die Expertise des Energieberaters ist die Gebäudeeffizienz. Die Solarberater sind Spezialisten der Energiequelle und deren optimalen Verwendung in einer Immobilie. Der eine Berater kann den anderen Berater nicht ersetzen, da beide Fachbereiche zu spezifisch sind.

Aus unserer Praxis raten wir von einer „Alles in einer Person“ Lösung ab. Diese scheint auf dem ersten Blick einfacher und billiger, zeigt sich aber in der Komplexität der Sanierungsthemen oft teurer und nicht optimal qualitätsbehaftet.

Beispiel:

Einem Solarberater fehlen die Kenntnisse das richtige Wärmedämmverbundsystem zu planen sowie einem Energieberater das Wissen fehlt, welche Konzeptionen für die Auswahl des Wechselrichters am geeignetsten sind.

Die viwir Consulting arbeite seit Jahren mit handverlesenen Energieberatern zusammen. Die Abläufe in der Beratung sind etabliert und inhaltlich individuell zum Schutz der Immobile auf die jeweilige Situation abgestimmt.

Unter www.viwir.de erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen. Gerne können Sie uns bei speziellen Fragen eine Email unter info@viwir.de schreiben.

Photovoltaikanlage kaufen?

Kauf einer Photovoltaikanlage:

Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden!

Konzeption und Planung (Kauf einer Photovoltaikanlage)

Viele Hausbesitzer verlassen sich auf die Google Vorschläge und deren Angebote.

Hierbei kann man viele Tausende Euro zu viel ausgeben, obwohl es im ersten Blick als ein günstiges Angebot erscheint. Dabei geht es nicht nur um die zu teure Anschaffung einer PV-Anlage, auch falsche Konzeption und Planung gehen zu Lasten der Effizienz und damit der Wirtschaftlichkeit in den kommenden 20 bis 30 Jahren.

Fachleute proklamieren, dass die Hausbesitzer unbedingt die Angebote vergleichen sollen. In der Praxis stellt sich die Frage: „Kann das überhaupt ein Hausbesitzer, der nicht vom Fach ist?“   Klare Antwort: „Nein“

In aller Regelmäßigkeit werden im übertragenen Sinne Äpfel mit Birnen verglichen, ohne in die technischen Details der Angebote einzusteigen.

Photovoltaik- sind hochkomplexe Anlagen, die individuell konzipiert und geplant werden müssen. Dies erhalten Sie nicht über Google und Co im Internet.

 

Beispiel aus der Praxis für die Ertragsberechnung:

Sie benötigen: 12.000 kWh pro Jahr

Globaleinstrahlung Standort: 1.090 kWh pro qm

Umrechnung auf Modulebene: 1.200 kWh pro qm

Modulleistung 0,4 kW/h: 30 Module

Ausschlaggebend für die tatsächliche Leistung ist aber der Anlagenwirkungsgrad, sogn. Perfomance Ratio. Diese berücksichtig folgende tatsächliche Bedingungen:

Tatsächlich kommen wir in unserem Fall auf einen Wert von 926 kWh/qm, was für die PV- Anlage einen Leistungsverlust von 23% bedeutet. In Folge der falschen Ertragsberechnung könnte der Wechselrichter und der Batteriespeicher zu groß ausgelegt sein, was wiederum die Wirtschaftlichkeit der PV- Anlage verschlechtert und die Anschaffungskosten unnötig erhöht.

 Alternativ um die 12.000 kW/h zu erzeugen, benötigen Sie 39 PV- Module statt die geplanten 30 PV- Module.

 Das ist nur einer der vielen Möglichkeiten, der falschen Konzeption und Planung einer Photovoltaikanlage.

Die Solarberater von viwir Consulting beraten Sie individuell, abgestimmt auf Ihren tatsächlichen Bedarf und den Möglichkeiten der Immobilie und damit verbundenen Eigenheiten.

Wir berechnen alle sich zeigenden Abweichungen mit dem Ziel einer optimalen Auslegung Ihrer Photovoltaikanlage.

Die viwir Solarberater vergleichen die Angebote, verhandeln faire Verträge aus und wenn gewünscht überwachen die Montage der Photovoltaikanlage bis zur Inbetriebnahme.

 

Mehr Informationen finden Sie HIER

oder kontaktieren Sie uns über info@viwir.de oder www.viwir.de