PV- Anlage selber bauen?….ja oder nein

Ist es sinnvoll sich selbst ein Photovoltaikanalage zu bauen?

Wegen den immer noch bestehenden Lieferengpässe bei den Solarteuren überlegen viele Immobilienbesitzer ihre Photovoltaikanlage selber zu bauen. Diese Frage wird uns zwischenzeitlich fast täglich gestellt.

Die Motivation liegt meistens darin begründet, dass Sie die Handwerker für die Montage und Installation im Bekanntenkreis haben und damit die PV- Anlage schneller und günstiger montiert bekommen. Somit sparen Sie augenscheinlich eine Menge Geld.

Wir Solarberater sagen: „Vorsicht, Sie bauen sich ein kleines Kraftwerk auf und in ihr Haus, was eine Menge an Gefahrenmomente mit sich bringt.“

Zum Schutze des Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen hat der Gesetzgeber bewusst verschiedenen Technische Voraussetzungen und Formalitäten an die Errichtung und Betreiben einer Photovoltaikanlage gesetzt.

Die wichtigsten Bestimmungen sind:

  • Prüfung der AC- Seite nach VDE 0100 Teil 600
  • Prüfung der DC- Seite nach DIN EN 62446
  • Prüfung mit Protokoll Netzanschluss nach VDE- AR- 4100, 4105, 4110
  • Meldung der Anlage an das Markenstammdatenregister
  • Dokumentation nach DIN EN 62446 als Mindestanforderung inklusive Fertigstellungsprotokoll

Laut Bundesnetzagentur dürfen nur Elektrofachpersonal das im Installateur Verzeichnis der deutschen Netzbetreiber gelistet ist, PV- Anlagen in Betrieb nehmen.

 Hierbei haben wir noch nicht die Nebenleistungen, wie Arbeitsschutzvorschriften, Absturzprävention, Landesbauvorschriften, Nachbarschaftsrecht u.v.m. berücksichtigt.

Dies sind nur die Mindestanforderungen, die jederzeit ja nach Art und Leistung der Photovoltaikanlage erweitert werden können.

Auch der Anspruch auf Haftung im Schadensfall an die Gewährleistung bzw. Garantien sind schwer durchzusetzen, so unsere Erfahrungen. Die Beweislast liegt immer bei dem Errichter und Betreiber der Photovoltaikanlage.

…und wie im richtigen Leben, liegen die großen Risiken in den kleinen Details, die verehrende Folgen haben können.

Im Regelfall sparen Sie bei der eigenerichtete PV- Anlage ca. 20% der Kosten gegenüber einer beauftragten Anlage. Das sind je nach Größe der Anlage zwischen 3.000€ und 6.000€.

Es ist die individuelle Entscheidung des Immobilienbesitzers, ob sich die Mühe und der Aufwand für diese Einsparungssumme lohnt.

Sollten Sie sich entscheiden eine Photovoltaikanlage in Eigenregie zu errichten, bieten Ihnen die viwir Solarberater einen Sonderservice an.

Die viwir Solarberater konzipieren und planen ihre Photovoltaikanlage, inklusive Wirtschaftlichkeitsberechnung und Aufstellung der Materialliste. Allerdings übernehmen die viwir Solarberater keine Haftung für die Ausführung der Montage und Installation der PV- Anlage.

Sollten Sie Interesse haben finden Sie mehr Informationen unter www.viwir.de oder kontaktieren sie uns per Mail info@viwir.de.

Smart Meter – der digitale Stromzähler

 

 

Fachleute sprechen von einer längst überfälligen Technik zur Flexibilisierung des Strommarkts. Auf der einen Seite steht das analoge starre Stromnetz, auf der anderen Seite die Erzeuger von regenerativem Strom, wie Windkraft und Photovoltaik, die sehr wetterabhängig und damit volatil Strom erzeugen.

Da unserer Stromnetzte analog nur für den Empfang und Abgabe von Strom gebaut sind, verpuffen viel dynamische Vorgänge und kosten der Volkswirtschaft jährlich Milliarden an Euro.

Stellen wir uns einen sonnigen Tag mit leichtem kontinuierlich wehendem warmem Südwestwind vor. Neben dem angenehmen Lebensgefühl entwickelt sich im Laufe des Tages eine riesige Geldvernichtungssituation bei den Stromerzeugern und Netzbetreibern. Es wird zu viel regenerativer Strom dezentral erzeugt, der nicht verbraucht werden kann und das Versorgungsnetz an die Kapazitätsgrenze bringt. Um das Stromnetz vor einer Überlastung zu schützen, werden komplette Windparks abgeschaltet und die Einspeisung des Solarstrom gedrosselt. Gleichzeitig fallen durch das Überangebot die Strompreise bis in den Minusbereich. Oft ist es billiger für den abgebenden Strom zu zahlen, statt Kraftwerke abzuschalten.

Und jetzt stellen Sie sich einen nebligen, kalten windstillen Tag vor. Es wird wenig regenerativer Strom erzeugt, aber viel Strom verbraucht. Die herkömmlichen Kraftwerke laufen auf Volllast und es muss noch teuer Strom zugekauft werden. Die Nachfrage steigt und die Preise steigen überproportional. Diese Situationen gilt es zukünftig zu vermeiden.

….und jetzt kommt der Smart Meter ins Spiel!

Über ein spezielles Gateway kann der Smart Meter die dynamischen Preisschwankungen auslesen und für den Verbraucher nutzbar machen. Im Regelfall stehen die Produktionskapazität und die damit verbundenen Preise durch den Wetterbericht für den kommenden Tag fest.

Übrigens, dies ist nichts Neues!

Als zusätzlicher Service zum Wetterbericht werden in den skandinavischen Ländern die Strompreise für den kommenden Tag mit angezeigt.

Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

Über eine technische Einheit, die sogenannte Steuerbox, können Wärmepumpen, Waschmaschinen, Wallbox für E- Auto sogar die E-Speicher so programmiert werden, dass diese in der Niedrigstromphase laufen und den billigen Strom nutzen.

Besitzen Sie eine Photovoltaikanlage schaltet die Anlage bei der Hochpreisphase auf den eigen produzierten Strom um. Somit steht dem Verbraucher immer die günstigste Strombeschaffung zur Verfügung.

Was wiederum den Netzbetreibern und Stromproduzenten nutzt. In der Überproduktionsphase nutzen die Stromanbieter den Billigstrom und entlasten mit ihrem höheren Bedarf die Netze. In der Niedrigproduktionsphase fällt der Stromverbrauch. Zukünftig werden somit Abschaltungen oder Zukauf von Strom erheblich reduziert.

Der Gesetzgeber hat in dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen, dass bis 2032 flächendeckend die Smart Meter eingesetzt werden.

Ab 2025 sind Haushalte mit folgenden Bedingungen verpflichtete auf die digitale Smart Meter Technologie umzustellen:

  • Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch mehr als 6.000 kWh
  • Haushalte mit einer Photovoltaikanlage die mehr als 7.000 kWh im Jahr produzieren
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung

Wollen Sie mehr zu diesem Thema erfahren, schreiben Sie uns eine Mail unter info@viwir.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf unserer Webseite www.viwir.de.

Wie wichtig sind die Gewährleistungszeiten bei Photovoltaikanlagen?

Weltraumtechnik auf dem eigenen Dach – Photovoltaikanlagen und Gewährleistungszeiten.

Astronaut im Weltall, Photovoltaikmodule
Weltall Photovoltaik

Die Photovoltaikmodule sind ursprünglich für die Energieversorgung im Weltraum entwickelt worden.

Mal schnell ein defektes Modul im Space auszutauschen ist extrem teuer. Grundsätzlich sind daher die Module für einen wartungsfreien, langlebiges funktionieren unter schwierigsten Bedingungen konstruiert und gebaut worden. Dies gilt für die heutige Generation der Module immer noch.

Je länger die Garantiezeit des Moduls, desto höher die Qualität, ansonsten würde der Hersteller langfristig ein hohes wirtschaftliche Risiko eingehen.

Setzt man die Garantiezeit mit der Gesamtlaufzeit des Moduls gleich entsteht eine interessante wirtschaftliche Korrelation. Schauen wir uns das im Sinne der wirtschaftlichen Effizienz genauer an.

 

Als Beispiel nehmen wir eine 10 kWp Anlage für 25.000€ mit 7,5 kWh Speicher. Wieviel kostet der eigenerzeugte Strom bei unterschiedlichen Laufzeiten der Module?

Garantiezeit = Laufzeit

Laufzeit 20 Jahre:               10 kWp erzeugen 10.000 kWh Strom im Jahr x 20 Jahre = 200.000 kWh

                                             25.000€         = 0,125€ pro kWh

                                             200.000kW/h

Laufzeit 30 Jahre:               10kWp erzeugen 10.000 kWh Strom im Jahr x 30 Jahre = 300.000kWh

                                             25.000€      = 0,083€ pro kWh

                                             300.000kWh


Je länger die Laufzeit der Module, umso billiger der eigenproduzierte Strom.

Die viwir Solarberater empfehlen bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage sich die Garantiezeiten für die Module en Detail anzuschauen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander. Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen. Übrigens, am Markt findet gerade ein Generationswechsel der Module statt. Die Lager bei den Großhändlern sind noch voll mit der alten Generation an Module, die aktuell preiswert zum Teil unter dem tatsächlichen Wert abverkauft werden.

Tipp: Informieren Sie sich, beim Kauf einer PV- Anlage, ob die Module die älteren preisgünstigeren Module sind, oder die leistungsstarke neue Generation. Dies müsste sich in der vorab berechneten Leistung der PV- Anlage und im Preis widerspiegeln.

 

Wollen sie mehr über das Thema erfahren, senden Sie eine Mail an info@viwir.de oder nutzen das Kontaktformular unserer Webseite www.viwir.de

Meine Photovoltaikanlage läuft nicht….was tun?

Bundesweit stehen ca. 15% der Photovoltaikanlagen still, laufen nicht und dürfen nicht ans Stromnetz – was tun? Die viwir Solarberater beantworten und helfen bei diesen Fragen!

Die häufigsten Ursachen sind:

  • Planungs- und Ausführungsfehler
  • Unfertige PV- Anlagen
  • Unvollständige Formalitäten bei der Anmeldung
  • Keine Erlaubnis des Netzbetreibers

Ärgerlich ist, wenn durch Planungsfehler und / oder die Photovoltaikanalage nicht fertiggestellt wurde.

Nach Vertragsabschluss und der geleisteten Anzahlung installiert man die Module auf das Dach, lässt sich aber über Monate für die Elektroinstallation (AC- Montage) Zeit. Oft werden Lieferengpässe von Komponenten, oder fehlende Fachkräfte als Begründung angegeben. Um diese Situation zu entschärfen, empfehlen die viwir Solarberater bei den Vertragsverhandlungen einen festen Fertigstellungstermin mit Konventionalstrafen zu vereinbaren.

Noch schwieriger wird es, wenn die PV- Anlage betriebsbereit ist und nicht ans öffentliche Stromnetz darf.

Da unser öffentliches Stromnetz auf zentrale Eispeisung durch Kraftwerke gebaut sind kann es regional je nach Ausbaudichte der PV- Anlagen zu technischen Problemen kommen. Dies führt im Regelfall dazu, dass zusätzliche PV- Anlagen von den Netzbetreibern nicht mehr genehmigt werden.

Dies ist fatal, wenn Immobilienbesitzer im guten Glauben viel Geld in eine Photovoltaikanlage investieren und diese aus externen Gründen nicht betreiben darf. Um dieses Risiko auszuschließen, raten die Solarberater von viwir vorab eine verbindliche Anfrage an den örtlichen Netzbetreiber zu stellen, ob Ihre Photovoltaikanlage betrieben werden darf.

Oft geschieht es, dass die PV- Anlage nicht oder viel zu spät von dem Solarteur im Markenstammdatenregister angemeldet wird. Mit der Folge, dass der Versorger keine Chance hatte, zeitnah die vorgeschriebene Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Übrigens, der Gesetzgeber hat dem Versorgen ab Anmeldedatum 8 Wochen Zeit dafür eingeräumt.

Wer hat Schuld? Solarteuer oder Versorger lautet die Frage. Für den Kunden wird es fast unmöglich ohne Schaden aus dieser Situation zu kommen.

Die viwir Solarberater empfehlen, dass der Solarteur vor Beginn der Montage die PV- Anlage im Markenstammdatenregister anmeldet.

Es drohen hohe Busgelder

Viele Immobilienbesitzer wissen nicht, dass es hohe Busgelder drohen, wenn Photovoltaikanlagen betrieben werden, die nicht angemeldet sind.

Gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes können theoretisch bis zu 50.000€ Geldstrafen geahndet werden. Die Berechnung der Höhe der Busgelder liegen im Minimum bei 20% den nicht eingespeisten Strom addiert auf ein Jahr. Neueste Busgelder berechnen 10€ pro Kilowatt. Speicher gelten gesetzlich als separate Anlagen und werden dementsprechend zusätzlich aufgerechnet. Bei einer 10kWp Anlage kommt man schnell auf 2.400€ Bußgeld pro Jahr.

Wie vermeidet man Schaden durch Verzögerungen bei Montage und Anmeldungen, wenn die Photovoltaikanlage nicht läuft?

 Oft hören die viwir Solarberater den Satz: „Sie hätten wir früher kennenlernen müssen, dann wäre uns viel Ärger erspart geblieben!“

Eine so komplexe Anschaffung, wie eine Photovoltaikanlage überfordert im Regelfall die meisten Immobilienbesitzer aber auch zugegebenermaßen Fachbetriebe. Nicht nur die Technik und damit verbundene Handwerk, auch die gesetzlichen Formalitäten sind für alle Beteiligten eine sehr komplexe Herausforderung. Die viwir Solarberater haben sich zur Aufgabe gemacht, mit ihrem Wissen und Erfahrungen sich an die Seite der Immobilienbesitzer zu stellen. Unsere Ingenieure, Techniker, Handwerksmeister helfen Ihnen, wenn es sich um technische Themen handelt. Unsere Servicemitarbeiter sind fit in den gesetzlichen Formalitäten und kennen die Kniffe, Schäden zu vermeiden oder abzuwehren.

Wollen Sie mehr über die Reklamationshilfe der viwir Solarberater erfahren, klicken Sie auf den nachfolgenden Link

oder schreiben Sie uns unter info@viwir.de, wenn Sie Hilfe benötigen oder nutzen Sie das Kontaktformular unserer Webseite www.viwir.de.

Wie plant man eine passende PV Anlage richtig?

1. Belegungsplan über Google Earth

2.Belegungsplan nach Maß und 3D Simulation

Wer im Internet eine Photovoltaikanlage anfragt, erhält in den meisten Fällen einen Belegungsplan wie es das erste Foto zeigt. Auf einem Google Earth Foto eingezeichnete Module, nicht maßstabsgenau unter fehlenden Berücksichtigungen der Dacheigenschaften.

 Das Scheitern zur Netzanmeldung ist vorprogrammiert

Spätestens bei der Anmeldung zum Netzbetrieb muss die Planung der PV- Anlage der DIN 62446-1 (VDE 0126-23-1) entsprechen. Ist dies nicht der Fall wird das Betreiben der PV- Anlage wegen fehlender Dokumentation abgelehnt.

Wie plant man gemäß der DIN- Vorgaben?

Das 2. Foto zeigt einen Belegungsplan, der von den Planern der viwir Solarberater erstellt wurde. Unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Maße, der Dachneigung und Dachausrichtung, sowie, die Störflächen, Schattenverlauf und Dachgebälk wird eine 3D Simulation erstellt und die Daten zur DIN- Konformität generiert.

In der Praxis kommt ein viwir Solarberater zur Begutachtung der Immobilien vor Ort. In einer ausführlichen Begehung werden alle baulichen- und topographischen Eigenschaften aufgenommen. Die Sichtung der Planungsunterlagen, technischen Datenblätter vorhandener Peripheriegeräte werden dokumentiert und eine Drohnenvermessung nach DIN SPEC 5452 durchgeführt. Abschließend führen die Solarberater ein ausführliches Gespräch mit den Bewohnern des Hauses, um ein tatsächliches Bild der zukünftigen Stromnutzung zu erhalten.

Aus all diesen Daten werden in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die Konzeption der Photovoltaikanlage erstellt. Diese Konzeption ist die Grundlage der Planung. In einer 3D Simulation planen die viwir Ingenieure en Detail die PV- Anlage, inklusive Stücklisten zur Angebotsausschreibung und Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Wirtschaftlichkeit einer PV- Anlage

Somit erhalten die viwir Kunden eine DIN gerechte Planung mit einheitlichen Ausschreibungsunterlagen und die Einschätzung, was die PV- Anlage kostet und wieviel Zeit sie benötigt, um sich zu amortisieren. Dabei ermitteln wir die Rentabilität der zu tätige Investition bis zur Cashflow Darstellung.

Ein charmanter Nebeneffekt ist, dass der zu beauftragenden Solarteur die vorhandene Planung übernehmen kann und somit sein Angebot sich um die Planungskosten reduziert. Des weiteren werden die Immobilienbesitzer in die Lage versetzt, durch ein einheitliche Ausschreibungsverfahren die einzuholenden Angebote tatsächlich vergleichen zu können, was das Risiko des überteuerten und falschen Einkauf einer Photovoltaikanlage erheblich reduziert.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, oder an unserer Dienstleistung Interesse haben, können Sie gerne unter info@viwir.de Kontakt aufnehmen, oder schauen Sie sich auf unserer Homepage www.viwir.de um.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Mieterstrom – worauf ist zu achten?

Ist Mieterstrom für alle Hausgemeinschaften geeignet?

Auf was muss eine Hausgemeinschaft achten, wenn sie eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage nutzen möchten.

Als erstes stellt sich die Frage, wer ist der Eigentümer einer Photovoltaikanalage bei einem Wohnhaus mit mehreren Miteigentümern und wer ist der Betreiber?

Der Eigentümer hat die Anlage bezahlt und Ihm gehört diese. Er kann sie selbst betreiben, oder das Betreiben an eine andere Person weitergeben. Das Übertragen des Betreibens muss vertraglich geregelt sein.

Der Anlagenbetreiber ist verantwortlich für den Anschluss an den Netzbetreiber, die Verteilung und den Verbrauch des produzierten Stroms sowie deren Wirtschaftlichkeit. Der Betreiber der Anlage ist also auch für den Betrieb der Anlage verantwortlich und übernimmt die Verantwortung für den Betrieb, quasi gleichzustellen, eines öffentlichen Versorgers.

Eine weitere wichtige Frage betrifft die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage.

Hierzu sollte man wissen, dass der Gesetzgeber eine Preisdeckelung von 90% des örtlichen Grundversorgerpreise festgelegt hat. Sobald die Stromverbraucher nicht mit dem PV- Anlagenbetreiber identisch sind, die Abnahmemenge größer als 30 kWp ist, muss die EEG- Umlage abgeführt werden.

Einnahmen:
-Einspeisevergütung des nicht verbrauchten Stromes
-Zahlung des Kunden für die gelieferte Strommenge
-Grundgebühr
-Nichtbezahlung von bestimmten Strombestandteilen für den produzierten Strom

 Ausgaben:
-Stromzukauf
-EEG- Umlage
-Wartung und Instandhaltung

Vorrausetzung:
Der Betreiber schließt mit den Mietern einen Stromliefervertrag ab. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei „normalen“ Stromverträgen bzgl. der Gestaltung. Der Mieter hat grundsätzlich die freie Stromlieferantenwahl. Er kann also auch seinen Stromliefervertrag zu jedem rechtlich möglichen Zeitpunkt wenden und einen neuen Stromvertrag abschließen. Der Betreiber führt für jede gelieferte kWh an den Mieter die EEG- Umlage ab. Dafür erhält der Betreiber für jede kWh gelieferten Eigenstrom eine Vergütung vom Netzbetreiber.

Der Gewinn liegt aber hauptsächlich in der Differenz zwischen Produktionskosten des Stromes und dem Verbrauchspreis, den er von seinen Mietern bekommt. Der Vermieter muss nicht der Betreiber sein, es gibt Firmen die dieses für Ihn übernehmen. Die Grundgebühr wird vom Mieter an den Betreiber gezahlt und hier dürfen die realen Kosten weitergegeben werden.

Wichtig ist zu erwähnen, dass der Betreiber der Photovoltaikanalage die Verantwortung für die Versorgungssicherheit der einzelnen Nutzer trägt.

Wie kann man den produzierten Strom auf die einzelnen Nutzer verteilen und abrechnen?

Mit modernen digitalen Smartmeter ist das heute relativ einfach und sicher möglich. Wichtig ist, dass zu Beginn der Konzeption und der Planung der Photovoltaikanlage dies ausführlich mit dem Verbrauchsverhalten abgestimmt und eingeplant wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Sollten Sie diesbezüglich weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie gerne uns unter der info@viwir.de eine Nachricht schreiben, oder Sie nutzen das Kontaktformular auf unserer Homepage www.viwir.de

Asbestdach…was tun?

Laut Bundesamt für Statistik sind 9,4 Millionen Dächer in Deutschland mit Asbestmaterialien belegt. Faktisch sind diese Dächer nicht für die Montage einer PV- Anlage geeignet.

Keine Panik!

Es gibt bezahlbare hocheffiziente Alternative, in höchster Qualität und Ästhetik.

In einem solchen Fall schlagen die viwir Solarberater ihren Kunden ein Sonnendach vor, was auch als Inlaydach bekannt ist. Der Vorteil ist, dass die Immobilienbesitzer im Zuge der energetischen Sanierung sich ein teures Gewerk sparen, nämlich den Dachbelag (Dachziegel).

Der Dachbelag wird durch sogenannte aktive und passive Solarmodule ausgetauscht und sind für alle gängige Dachformen geeignet. Die Sonnendächer bieten einen langjährigen Schutz gegen Eindringen von Feuchtigkeit, Sturm und Hagelschaden. Hierbei sollten die Immobilienbesitzer bei dem Kauf auf lange Garantiezeiten achten. die viwir Solarberater empfehlen, eine Mindestlaufzeit der Garantie auf Dichtigkeit und Funktion von 30 Jahren.

In Verbindung einer energetischen Dachsanierung bleibt die staatliche Förderung bis zu 40% der Sanierungssumme erhalten. Es ist ratsam, schon in der Konzeption der Dachsanierung die viwir Solarberater mit einzubinden. Kleine Unachtsamkeiten können zum Verlust der Förderung führen. Oft geht es hierbei um mehrere Tausende von Euro.

Hinweise an die Architekten und Statiker:

Ein Sonnendach wiegt nur ein Viertel eines herkömmlichen Dachs und entlastet die Statik enorm.

Somit können auch Bestandsgebäuden auf Photovoltaik umgerüstet werden, deren Dachgebälk einer herkömmlichen Aufdach- Photovoltaikanlage nicht standhalten würde.

Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Zugkräfte durch Wind entstehen (Segeleffekt), durch den integrierten Verbau.

 

Oft stellt sich die Frage nach einer Reparatur bei defekten Modulen

Bei den Inlay- Dachsystemen, die wir planen, wird der Austausch von defekten Modulen mit Spezialwerkzeug berücksichtigt. Die viwir Solarberater schauen sich im Vorfeld den zu erwartenden Reparaturaufwand an, um nicht im Nachhinein durch einen zu großen Aufwand überrascht zu werden. Das Gleiche gilt für die Wechselrichtertechnologie. Der Austausch von Modulen und Wechselrichter sollten immer nur wenige Minuten an Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

 

Zukunftstechnologie gekoppelt mit Ästhetik als Wertezuwachs ihrer Immobilie

Bekannterweise besteht der Preis einer Immobilie aus drei Faktoren:

  1. der bauliche Wert (Material, Technik und Bauweise)
  2. der Standort
  3. der subjektive Wert

Mit einem Sonnendach verwandeln die Immobilienbesitzer ihr passives Dach in eine aktive Energiequelle des Hauses, was automatisch zu einer Wertsteigerung führt. Die Leichtbauweise und Integration der Module als Gebäudebestandteil, geben dem Gebäude, ob Alt- oder Neubau, einen ganz besonderen optischen ästhetischen Touch, was den subjektiven Wert ihrer Immobilie erhöht.

Kostengünstige sichere Zukunftstechnologie

Die viwir Solarberater sehen mit den Sonnendächern, nicht nur eine alternative als Austausch von asbestbelegten Dächern und schwächelten Dachgebälk, sondern auch die nächste Generation der Photovoltaiktechnik, die effiziente sichere Technik mit der Ästhetik der modernen Architektur kostengünstig verbindet.

Sollte unser Artikel neugierig gemacht haben, können Sie gerne unter der Info@viwir.de mehr über Sonnendächer erfahren. Oder nehmen Sie Kontakt über unsere Homepage www.viwir.de auf.

 

Beispiel eines umgesetzten Projektes:
Vorher:

Nachher:

PV-Anlage mit Speicher Ja oder NEIN?

Sollte eine PV-Anlage mit einem Speicher ausgerüstet sein?

Die Stromproduktion einer PV- Anlage ist oft diametral zum tatsächlichen Verbrauch des Stroms.

Quelle: https://ennogie.com/de/

Einerseits im Tagesrhythmus, anderseits im Jahresrhythmus. Ein Stromspeicher hilft unter bestimmten Bedingungen beim Ausgleich der Strom- über- und -unter Produktion.

Generell sollte man Wissen, dass ein Batteriespeicher die teuerste Komponente in einer Photovoltaikanlage ist, daher ist deren Anschaffung genau zu überlegen.

Zunächst einmal gilt es zu beachten, dass ein Batteriespeicher nur installiert werden sollte, wenn ausreichend Solarstromüberschüsse anfallen. Ist dies gegeben, gilt es die Größe des Batteriespeichers sowohl auf die Höhe des Stromverbrauchs als auch auf die Größe der PV-Anlage abzustimmen.

Die Faustformel, der zufolge man für ein Kilowatt PV-Leistung eine Kilowattstunde Speichergröße bereitstellen sollte, ist viel zu ungenau. Solche Pauschalisierungen führen schnell zu einer falschen Dimensionierung des Batteriespeichers.

Auswirkungen bei falscher Dimensionierung eines Batteriespeichers

 Vereinfacht gesagt, bei einer Überdimensionierung der Batterie langweilt sich der Stromspeicher in den grauen Herbst- und Wintermonaten, mit der Folge, dass er schneller altert. Aktuell kostet ein Speicherplatz für 1KWh Strom zwischen 800€ und 1.200€. So kann bei einem zu großen Speicher die komplette Rentabilität einer PV- Anlage ins Wanken geraten, insbesondere wenn er frühzeitig ausgetauscht werden muss.

Bei einer Unterdimensionierung der Batterie erhöht sich die Fremdversorgung durch den Einkauf von Strom aus dem öffentlichen Netz. Das eigentliche Ziel, der maximalen Einsparung der Stromkosten wird ausgehebelt. Die hohen Investitionen in den Speicher amortisieren sich kaum.

Die Eingangsleistung und Abgabeleistung einer Batterie werden oft nicht berücksichtigt

Bei diesem technischen Detail geht es um die Geschwindigkeit des Beladens der Batterie sowie der

Abgabemenge an Strom an den Haushalt.

Erstes Beispiel:

An einem trüben wolkenbehangenen Tag haben Sie zwei Stunden Sonnenschein zur Stromaufnahme für die Batterie. Bei einer Eingangsleistung von 2,4 KWh pro Stunde, laden Sie ihren Speicher mal gerade mit 4,8 kWh auf, den Restbedarf an Strom für den Tagesverbrauch müssen Sie zukaufen. Hat aber Ihr Speicher eine Eingangslast von 5,6 KWh, lädt er 11,2 kWh. In diesen zwei Stunden dürfte ihr Tagesstrombedarf ohne Zukauf gedeckt sein.

Zweites Beispiel:

Sie kommen abends bei herrlichem Sonnenschein von der Arbeit nach Hause. Der Batteriestand zeigt 100% an. Sie werfen den Elektrorasenmäher an, ihre Frau kocht auf dem E-Herd das Abendessen, der Sohn spielt an der Play Station und ihr E- Auto hängt an der Ladesäule. Das alles bei einer Abgabeleistung von 3 kWh des Speichers. Keine Angst! Keiner ihrer in Nutzung befindenden Geräte schaltet sich ab. Die fehlende Leistung des Speichers führt dazu, dass die PV- Anlage unbemerkt trotz voller Batterie einen Teil des Stroms aus dem öffentlichen Netz ziehen muss, denn der aktuelle Strombedarf ist um ein vielfaches höher, als der Speicher abgeben kann….und wieder verdient ihr Strom-Versorger trotz PV- Anlage unbemerkt mit.

 

Das sind nur zwei von vielen Beispielen, die die Speicherkapazität einer Batterie beeinflussen.

 

Für die viwir Solarberater ist das Thema Speicher und welche Speichertechnologie einer der Kernthemen in der Solarberatung.

Die ganzheitliche Betrachtung dieses Themas beinhaltet nicht nur die Verbrauchsverhalten, die Erzeugungssituation oder die technischen Möglichkeiten, sondern auch die maßgeblichen Faktoren, die einen effizienten Einsatz eines Strom- Speichers rechtfertigen. Letztendlich ist für die Solarberater von viwir der Amortisierungszeitraum entscheidend. Der Einsatz einer Batterie sollte immer den Amortisierungszeitraum verkürzen.

Zeigt sich in der Wirtschaftlichkeitsberechnung, dass die Investition in einen Speicher die Amortisierungszeit verlängert, raten die „viwir solarberater“ von einer Anschaffung ab.

 

Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema.

Weitere Informationen erhalten sie unter www.viwir.de/kontakt oder schreiben Sie uns: Info@viwir.de

 

Begutachten von Photovoltaikanlagen

 

Das ist kein Fake! Die Realität ist oft kurioser als man sich es ausdenken könnte.

Zum Leid dieses Kunden kommt dazu, dass nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises der Solarteur über alle Berge verschwunden ist und der Kunde allein gelassen wurde.

Zugegeben, dies ist ein extremer Fall von Pfusch am Bau und kommt eher selten vor. Was sind die häufigsten Schäden an Photovoltaikanlagen? Ein Blick in die Versicherungsstatistik hilft uns bei der Klärung dieser Frage.

Schadensarten nach Versicherungsstatistik

    • Brand und Feuer – 21%
    • Sturmschäden- 20%
    • Blitze/ Überspannung – 18%
    • Auflast Schnee/Wind – 11%
    • Diebstahl – 10%
    • Hagel – 3 %
    • Marderbiss – 2 %
    • Sonstige –  15 %

Genauso wichtig ist es zu wissen, wie es zu diesen Schäden kommen konnte. Regelmäßig erleben wir in der Praxis, dass die falsche Installation bzw. Montage die häufigste Ursache von Schäden sind, gefolgt von Planungsfehlern.

Die Schäden können existenzielle Dimensionen für den Geschädigten erreichen, insbesondere bei Brand und Feuerschäden….und wie immer, niemand ist daran schuld!

Die daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten sind kostspielig, zeit- und nervenraubend mit ungewissem Ausgang.

Wie lässt sich das vermeiden?

Vorbeugend:
Ratsam ist schon bei der Konzeption sich einen Solarberater von viwir an die Seite zu stellen. Deren Know- How und Erfahrungen schützen Sie vor absehbaren Fehler und überteuerten Preise.

Im Schadensfall  helfen Ihnen die Solarberater von viwir bei der Ursachenerkennung und geben Hinweise zur Fehlerbeseitigung. Näheres erfahren Sie in unseren Erklärvideos auf www.viwir.de

Übrigens:

Aktuell trommelt die Photovoltaikbranche täglich niedrigere Preise zu gleichen Leistungen in die Welt. Jedem sollte klar sein, das geht im Regelfall zu Lasten der Qualität.

Die „viwir solarberater“ helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Photovoltaikanlage und Angebotsvergleich. Sie können unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Checkliste erhalten, mit den Hinweisen auf was Sie bei der Anschaffung und Betreiben einer Photovoltaikanlage achten sollten. Schreiben Sie uns unter info@viwir.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Paradigmenwechsel: Klimaschutz vor Denkmalschutz

Photovoltaik und Denkmalschutz?
Was zu beachten ist:

Klimaschutz, Denkmalschutz und Photovoltaikanlage? Wir beantworten alle Fragen wie Sie vorgehen können und was zu beachten ist!

Nach der neuen Richtlinie kommt dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen eine verstärkte Bedeutung zu, deshalb sollen Solaranlagen vorrangig genehmigt werden.

„Dabei sind je nach Einzelfall auch Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals hinzunehmen“.

Eine abweichende Entscheidung der Denkmalschutzbehörde komme unter anderem „bei hoher baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung eines Kulturdenkmals, bei ortsbildprägenden Kulturdenkmälern mit herausragender Lage oder bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz in Betracht.“

Was sagt das Gesetz zu Photovoltaikanlagen und denkmalgeschützten Gebäuden?

Laut der Verwaltungsvorschrift sind:

Die An- und Aufbringung einer Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal oder in seiner Umgebung steht unter dem Genehmigungsvorbehalt gemäß § 13 DSchG.

Als Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Energiewende ist eine Genehmigung für Solaranlagen durch die untere Baudenkmalbehörde regelmäßig zu erteilen.

Ausnahme bei erheblicher Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals (§ 2 Abs. 4 DSchG) kommt eine abweichende Entscheidung in Betracht. Das Gleiche gilt bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz (z.B. Dachkonstruktion, Dachhaut, Fassade) sowie bei einer Gefährdung der Statik eines Kulturdenkmals.

Diese Richtlinie ist mit dem Ziel anzuwenden, die Beeinträchtigung im Einzelfall so zu reduzieren, dass es zu einer Genehmigungsfähigkeit kommen kann.

Was bedeutet das in der Praxis?

Photovoltaikanklagen auf denkmalgeschützten Gebäude sind nach §13 DSchG bauantragspflichtig. Die Voraussetzungen zur Genehmigung einer Photovoltaikanlage ist vorab mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Im Regelfall werden die Bauanträge nach der neuen Verwaltungsvorschrift genehmigt. Hierbei können geringe bauliche Auflagen, wie Randabstandsbebauung und farbliche Vorgaben auferlegt werden.

Bei einer Ablehnung der baulichen Genehmigung aus erheblicher Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild, ist zu prüfen, ob die Begründung der Ablehnung dem Grundsatz der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage standhält. Im Regelfall sind die Hürden für eine Ablehnung der Baugenehmigung sehr hoch, da die Verwaltungsvorschrift im Einzelfall gebietet, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild hinzunehmen sind.

Wie kann man bei denkmalgeschützten Gebäuden vorgehen?

Über Geschmack lässt sich vortrefflich streiten, insbesondere bei dem Thema Denkmalschutz!

Um dieser ästhetischen Diskussion mit der unteren Denkmalbehörden, die zeitraubend und kostspielig sein kann, aus dem Wege zu gehen, empfehlen wir, vorab die kritischen Punkte mit der Behörde zu besprechen.

Obwohl die Verwaltungsvorschrift eine klare Linie „pro Solaranlage“ vorgibt, wollen die Behörden bei der äußeren Umgestaltung der Gebäude überzeugt werden. Damit alle Beteiligten ein klares und eindeutiges Bild der zukünftigen Gestaltung des Gebäudes haben, arbeiten die „viwir solarberater“ mit einer 3D Visualisierung, die der Denkmalschutzbehörde vorgelegt wird.

Hierbei werden die vorab kritischen Punkte mit aufgenommen, sodass es keine Interpretationsspielräume mehr gibt. Jeder Entscheider sieht das gleiche Bild, wie die Photovoltaikanlage das denkmalgeschützte Gebäude äußerlich verändert.

Die Verwaltungsvorschrift gibt unter Punkt 9 vor, dass der Ermessens- und Beurteilungsspielraum einer Photovoltaikanlage bis zur Genehmigungsfähigkeit auszuschöpfen ist.

Da wir grundsätzlich unsere Photovoltaikanlagen so unauffällig wie möglich planen, insbesondere bei einsehbaren Dach- und Aufstellungsflächen, haben die Denkmalschutzbehörden keine Angriffsfläche zur Verweigerung der Baugenehmigung nach §13 DSchG.

 

Sollten Sie zukünftig vorhaben, ihr denkmalgeschütztes Gebäude mit einer Photovoltaikanlage zu belegen, helfen wir gerne bei der Konzeption, Planung und Beantragung der Baugenehmigung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme auf www.viwir.de/kontakt oder per info@viwir.de